
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die erwartete Entscheidung getroffen, den Solidaritätszuschlag zu kippen oder zumindest infrage zu stellen. Für viele Beobachter kam dieses Urteil überraschend, da 35 Jahre nach der Wiedervereinigung durchaus mit einem anderen Ausgang gerechnet worden war. Mit
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