
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich aktuell mit der Fragestellung, ob Unternehmen ihre ehemaligen Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder für Bußgelder wegen Kartellrechtsverstößen zur Rechenschaft ziehen können. Auslöser ist ein Fall, in dem das Bundeskartellamt ein Bußgeld von 4,1 Millionen
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