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5: Die Todessstrafen Befürworter wird dieses Beispiel sicher nicht dahingehend beeeinflussen, ihre Ansichten zu revidieren. Für sie sind solche Fälle, wenndenn mal ein Unschuldiger hingerichtet wird, akzeptable Fälle von Kollateralschäden, die im Sinne der Abschreckung hingenommen werden müssen. Hoffen wir, dass die 'Rübe ab Fraktion' hier nie das sagen hat. @
4: Keine noch so hohe Entschädigung wird die irreparablen Schäden bei dem Freigelassenen auch nur Ansatzweise wieder gutmachen können.