(lifepr) Nürnberg, 18.01.2017 - Zum 1. Januar haben sich die Rahmenbedingungen bei der Rürup-Rente verbessert: Steuerlich abzugsfähig als Sonderausgaben sind jetzt 84 Prozent (Vorjahr 82) bis zu einem Höchstbetrag von 23.362 Euro (Vorjahr 22.766). Damit können in diesem Jahr bis zu 19.624 Euro für ...