Berlin - Union und SPD wollen in der kommenden Woche noch mit dem alten Bundestag die Schuldenbremse für höhere Verteidigungsausgaben lockern und ein neues Sondervermögen für Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro einrichten. Für die entsprechende Verfassungsänderungen haben CDU/CSU und SPD […] mehr

Kommentare

10Dr_Feelgood_Jr04. März 2025
@3 ist doch schön, dass die alte Bundesregierung auch einmal etwas in die Hand nimmt, um das schlimmste zu verhindern. Das Recht hat ja in den letzten Jahren nur die einstige 9,5% Partei für sich beansprucht - und ich kann mich nicht erinnern, dass du da jemals irgendwelche Probleme mit hattest.
9Sonnenwende04. März 2025
(2) Schuldenbremse durchsetzen können – nur dafür reicht die Zeit nicht. Da müssen Experten noch ein paar Monate tüfteln, um zu einer befriedigenden Expertise zu kommen. Immerhin scheint es für eine Reform der Schuldbremse für die Länder zu reichen, diese soll ja "nur" an die bundesdeutsche Schuldenbremse angepasst werden. Ehrlich gesagt glaube ich, das hatten die schon längst in der Schublade.
8Sonnenwende04. März 2025
@7 ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass das diesmal "friss oder stirb" ist, sondern pure Verzweiflung. Denn der Vorwurf ist ja: er hätte das seit 6. November längst durchringen können, die Angebote gab es mehrfach. Und Scholz hat richtig vorausgesehen, das wird im Nachhinein irgendwie klar, gab da einen interessanten ZON-Artikel heute dazu: <link> . Wahrscheinlich hätte die SPD sogar eine Reform der (2)
7tastenkoenig04. März 2025
@5 : Ich erwarte auch eine Grüne Zustimmung aus Verantwortung, aber es ärgert mich schon. Im Grunde schon wieder so ein Merz'scher "Friß oder Stirb"-Move.
6Sonnenwende04. März 2025
Kleine Korrektur: was das Vermögen für die Bundeswehr und Verteidigung anbetrifft, sehen diese Verfassungsrechtler das so. Was das Sondervermögen für die Infrastruktur anbetrifft ist das schon schwieriger. Aber hey – das ist ja die Forderung, auf die wahrscheinlich die SPD bestanden hat… Ist ja nicht so wichtig… /S
5Sonnenwende04. März 2025
(2) nicht mehr. Denn: verfassungsändernde Mehrheit im aktuellen 20. Bundestag bedeutet, sie brauchen 489 Stimmen, und CDU, SPD und Grüne haben zusammen 520.
4Sonnenwende04. März 2025
@3 die sachliche Begründung ist die angespannte Weltlage, bei der man nicht mehr warten kann bis sich ein neuer Bundestag konstituiert, denn es muss jetzt reagiert werden und nicht erst in drei Wochen. Und ich hab heute schon von mindestens zwei Verfassungsrechtlern gelesen, dass diese Begründung sehr gute Chancen hat, auch vor dem Verfassungsgericht zu bestehen. @1 ,2 die Grünen meckern zwar, aber ich bin mir sicher, sie werden zustimmen, alles andere wäre komisch. Damit braucht man die FDP (2)
3Chris198604. März 2025
Ein sehr merkwürdiges Verständnis von Demokratie mit dem alten, demokratisch in dieser Zusammensetzung eigentlich nicht mehr legitimierten (aber rechtlich noch gültigen) Bundestag eine Grundgesetzänderung durchzuboxen. Von der (erwarteten) Scheinheiligkeit der Union mal ganz zu schweigen.
2tastenkoenig04. März 2025
Kubicki hat schon das Weinglas einen Moment zur Seite gestellt und abgewunken.
1thrasea04. März 2025
"Für die entsprechende Verfassungsänderungen haben CDU/CSU und SPD allein nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag, sondern sind entweder auf die Grünen oder auf die FDP angewiesen." – kein Problem, die FDP wird das bestimmt unterstützen 👍