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1 Bei Entscheidungen vor dem BVG wird sich dann meist zurückgelehnt und die Entscheidung abgewartet - wird für das Gesetz entscheiden, dann muss man nichts ändern. @
2 Es geht speziell um die Pflegeversicherung, da werden die Eltern eben im Regelfall von den Kindern gepflegt, während bei Kinderlosen meist ein externer Anbieter (= höhere Kosten) genutzt werden muss.