Berlin (dts) - Die Reform der Parlamentsrechte bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr ist offenbar vorerst gescheitert: Führende Vertreter aus Union und SPD bestätigten dem ARD-"Hauptstadtstudio", dass Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) dem Koalitionspartner offiziell mitgeteilt habe, dass es bis […] mehr

Kommentare

4tastenkoenig15. Februar 2017
Ich kann Dir nicht ganz folgen. Jedes EU-Land hat seine eigene Armee und entscheidet nach eigenen Regeln über deren Einsatz. Die BRD hat eine Parlamentsarmee, d.h. der Bundestag entscheidet mit. Zur konkreten Regelung der Rechte des Bundestags in diesen Fällen bedarf es eines Bundesgesetzes, dieses braucht eine Mehrheit im Bundestag. Kommt kein neues Gesetz zustande, gilt weiterhin das bisherige. "Getrennte", "eigene" heißt letztlich "nicht mehrheitsfähig". • Ach so: "Union" = CDU/CSU, nicht EU!
3webstarmedia.eu15. Februar 2017
@2 kein neues gemeinsames, könnte aber heißen : altes getrennte, egal wichtig das wir überhaupt eins haben, auch wenn in der Gemeinsamen EU jeder sein neues gemeinsame, getrennt hat
2tastenkoenig15. Februar 2017
Das kommt merkwürdig häufig vor, dass man in der Union Dinge durchdrücken will, die verfassungsrechtlich bedenklich sind oder sogar schon mal gerichtlich beanstandet wurden. Siehe auch VDS. • Kein gemeinsames Gesetz bedeutet kein (neues) Gesetz, denn kein nur von einer der Fraktionen eingebrachter Entwurf würde eine parlamentarische Mehrheit finden.
1webstarmedia.eu15. Februar 2017
Bedeutet kein gemeinsames Gesetz , das jeder nun sein eigenes macht?