Berlin (dts) - Die Union lehnt die geplante Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition strikt ab und droht mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht. "Offenbar hat sich die Ampel jetzt entschieden, ihr verfassungswidriges Kappungsmodell durchzupeitschen und so Wahlkreisgewinner zu Verlierern zu ...

Kommentare

(14) smailies · 08. Januar 2023
Das Problem hat sich erst dadurch potenziert, dass die Länder auch noch ihre jeweiligen Anteile fix zu bekommen haben. Das führt dazu, dass die Überhangsmandate aus einem Bundesland zu Ausgleichsmandaten in einem anderen Bundesland führen können. Und da an keiner Stelle die Korrektur nach unten verläuft kommt es eben zu diesem "Schwachfug", dass unser Parlament eines der größten (und teuersten) weltweit ist :(
(13) Han.Scha · 08. Januar 2023
@12 : Hinter Deinen letzten Punkten vermisse ich .... die jedoch nicht abstimmen dürfen.
(12) Shoppingqueen · 08. Januar 2023
@11 Jetzt hör aber auf... "Fachleute" ... Dafür gibt es Mitarbeiter, Lobbyisten, externe Berater...
(11) Han.Scha · 08. Januar 2023
@10 : Wenn ich damals in der Schule richtig aufgepasst habe, gibt es die Parteienlisten, weil auch relativ Unbekannte als "Arbeitspferde" oder Fachleute in das Parlament gewählt werden müssen.
(10) Shoppingqueen · 08. Januar 2023
Wozu muss es die Parteienlisten geben? Damit Leute gewählt werden, die weit weg von mir wohnen und meine Interessen gar nicht mehr im Bund vertreten? So wie bei den Kommunalwahlen: Jeder Wähler hat drei Stimmen, die kann er verteilen wie er möchte und die drei Kandidaten aus den jeweiligen Wahlkreisen mit den meisten Stimmen vertreten genau diesen Wahlkreis im Bundestag.
(9) Han.Scha · 08. Januar 2023
@8 : Jetzt bin ich nicht mit allen Einzelheiten des Wahlrechts vertraut. M.E. kommen doch die Überhangmandate daher, dass die Anzahl der direkt gewählten Kandidaten nicht zur prozentualen Stimmverteilung auf deren Partei passt. Dies wird wohl auch später noch bei weniger Wahlkreisen vorkommen können, oder?
(8) Sonnenwende · 08. Januar 2023
@6 bei deinem Vorschlag brauchen wir die Zweitstimme nicht mehr, was das Verhältniswahlrecht kippen würde. Das ist nun mal ganz und gar nicht verfassungskonform.
(7) Sonnenwende · 08. Januar 2023
Wenn das durchkommt, bin ich mal gespannt, wie es in Bayern ausschaut: Die CSU ist bisher der größte Profiteur der jetzigen Regelung. Da sie regelmäßig fast alle Wahlkreise in Bayern gewinnen, der prozentuale Anteil aber dafür nicht genügend Sitze im Bundestag hergibt, bekommen Sie regelmäßig Überhangsmandate. Das heißt, aus Bayern würden nach der neuen Regelung, errechnet auf Basis der vergangenen 5 BT-Wahlen, 6 bis 8 direkt gewählte Kandidaten rausfallen - oh das gibt Stunk...
(6) Shoppingqueen · 08. Januar 2023
@5 Das ist doch jetzt auch so. Man muss die Anzahl der Wahlkreise nur anpassen.
(5) Han.Scha · 08. Januar 2023
@4 : Das mit den Wahlkreisen und der gleichen Bevölkerungszahl ist sehr schwierig. Es geht ja auch um die Aufstellung der Kandidaten. Da halte ich mein Modell für einfacher.
(4) Shoppingqueen · 08. Januar 2023
"Daher könnte es künftig möglich sein, dass ein Politiker zwar seinen Wahlkreis direkt gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht." Das ist schon rechtlich fraglich... Wie wäre es, die Bundesrepublik in vielleicht 171 Wahlkreise mit etwa gleicher Anzahl an Bevölkerung aufzuteilen und dort bekommt jeder Wähler drei Stimmen die er verteilen kann wie er möchte . Anschließend haben die drei Kandidaten mit den meisten Stimmen ein Mandat.
(3) slowhand · 08. Januar 2023
Die wollen nur ihre Pfründe sichern.
(2) Han.Scha · 08. Januar 2023
Im übertragenem Sinn: Wenn die Halle voll ist, dürfen keine Eintrittskarten mehr verkauft werden. Dann müssen eben von einer Partei die Wahlkreisgewinner mit den wenigsten Stimme hinter denen mit mehr Stimmen zurücktreten, bis der aus der Wahl hervorgegangene bundesweite prozentuale Partei-Anteil am Bundestag erreicht worden ist. Wo ist das/ein Problem?
(1) Irgendware · 08. Januar 2023
Die Union ist doch nur dagegen, weil das aktuelle Wahlrecht sie einseitig unfair übervorteilt und sie den Status Quo beibehalten möchte. Nicht umsonst haben sie nach dem vorherigen Karlsruher Urteil nur eine möglichst minimale Überarbeitung des Wahlrechts in der letzten Legislaturperiode durchgebracht.
 
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