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Erstens weiß man gar nicht, ob sie getan hat, was man ihr vorwirft – es gibt noch kein Urteil. Zweitens hat man sie nicht in Ungarn erwischt. Sie wurde in Deutschland festgenommen und an Ungarn ausgeliefert. Sie hätte allerdings nicht ausgeliefert werden dürfen – das hat gegen ihre Grundrechte verstoßen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dazu war klar und deutlich.