(pressebox) Karlsruhe, 12.09.2014 - Die Nutzung von Bildern, die man nicht selbst gemacht hat, ohne vorherige Zustimmung des Fotografen (Urhebers) - und ggf. ohne Zustimmung der erkennbar abgebildeten Person(en) - stellt eine abmahnfähige und schadenersatzpflichtige Handlung dar ...

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