Berlin (dts) - Hersteller sollen nach dem Willen von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) künftig verpflichtet werden, Angaben über die Lebensdauer ihrer Produkte zu machen und dafür haften. "Sollte innerhalb dieser angezeigten Lebensdauer ein Mangel auftreten, so tritt ein Garantiefall ein […] mehr

Kommentare

16k29329516. Januar 2022
@6 : Wo "Made in Germany" draufsteht, ist längst noch nicht Made in Germany drin. Ich hab schon Mitte der 70er Jahre Grundig-Geräte gesehen, deren Chips von Misubishi Japan kamen. Damals hat Grundig noch "Grundig - Technik made in Germany" als Werbeslogan gehabt. Die VW-Blinker-Relais kamen schon Anfang der 80er Jahre aus Mozambique.
15k29329516. Januar 2022
@4 : Ich hab heute mal wieder alkoholfreies Bier auf anderer Leute Kosten getrunken. Da stand auf der Flasche: "Mindestens haltbar bis 20.04.2022", aber schon heute mittag war die Flasche leer. Ich schwöre: Ich hab die Flasche samt Inhalt bestimmungsgemäß gebraucht - dafür gibts Zeugen. Ob Frau Lemke den Hersteller jetzt in die Haftung nehmen will? ^^
14k29329516. Januar 2022
Ok, in der Bedienungsanleitung meines LED-TV steht, dass das Gerät auf eine Lebensdauer von 30.000 Betriebsstunden ausgelegt ist, in den Garantiebedingungen steht davon nix. @13 : Seien wir froh, dass die FDP nicht Dr. Jürgen Schneider als Bundesbauminister durchgesetzt hat.
13Dr_Feelgood_Jr16. Januar 2022
@4 Mal wieder typisch gelber Unfug. Garantieanspruch erlischt bei unsachgemäßem Gebrauch oder Zweckentfremdung. Ich kann dem Artikel nicht entnehmen, dass dies geändert werden soll. @10 . Genau. Lindner zum Beispiel. Nicht.
12thrasea16. Januar 2022
@11 BGB 477 "(1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war [...]" Die umgekehrte Beweislast gilt nach einem Jahr, nicht nach 6 Monaten. Das wurde zum 1.1.2022 geändert, eine Anpassung an einheitliches EU-Recht.
11FreiBier16. Januar 2022
@8 Ab dem 7. Monat gilt bereits die umgekehrte Beweislast. BGB 434-437
10Chris198616. Januar 2022
Nur die Besten werden Minister...
9vienna-project16. Januar 2022
Die Frau wäre in der Tat als Landwirtschaftministerin wohl geeigneter gewesen ...
8thrasea16. Januar 2022
@5 Du bist da nicht ganz up to date. Die gesetzliche Gewährleistung gilt 2 Jahre. Im ersten Jahr wird angenommen, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war, der Händler muss ggf. das Gegenteil beweisen. Im 2. Jahr ist der Kunde in der Beweislast.
7Kluex16. Januar 2022
Interessanter Ansatz, aber Hersteller konnten doch bisher bereis längere Garantien geben.
6all4you16. Januar 2022
Guter Vorschlag ! Damit sind dann alle Garantieansprüche erledigt. Okay, dann kann ich auch ab sofort im preiswerten China bestellen. Wenn es denn für "Made in Germany" keine Garantie mehr gibt. Bis jetzt gelten 2 Jahre . . .
5papasslf5816. Januar 2022
@3 + @4 Ihr verwechelt da garantei und gewährleistung. Wenn die Garantei vom herstelelr auf Null geht, tritt nur die gewährleistung in Krfat, von 6 Monaten und die übernimmt der Händlert,nciht der Hersteller. Aber anscheinend weiß die Umweltministerin den Unterschied auch nicht.
4AS116. Januar 2022
@3 Richtig. Ansonsten ist das wieder mal ein typisch grüner Vorschlag. Tolle Idee, auf die Umsetzung bin ich dann sehr gespannt. Wesentlicher Faktor für die Lebensdauer eines Produkts ist ja die Art der Nutzung und der Umgang des Nutzers mit dem Produkt. Das soll dann wohl offensichtlich keine Rolle spielen.
3thrasea16. Januar 2022
@1 @2 "Null Jahre" wäre keine freiwillige Garantie des Herstellers, dafür gibt es aber immer noch die gesetzlich festgelegte Gewährleistung. Davor werden sich Hersteller auch nicht mit der Angabe von null Jahren drücken können.
2oells16. Januar 2022
Wenn die Hersteller auch "null Jahre" angeben könnten, wäre das ja ein Rückschritt im Vergleich zum status quo?!
1k43323416. Januar 2022
"Null Jahre" - Was soll das dann?