Berlin, 15.03.2018 (PresseBox) - Bei Umsatzsteuerbescheiden gibt es für Unternehmer mitunter böse Überraschungen, wenn die Vorsteuer nicht korrekt in „abzugsfähig“ und „nicht abzugsfähig“ aufgeteilt ist. Der Automobilhändler traute seinen Augen nicht, als er am Ende einer Betriebsprüfung im Sommer ...