
Berlin, 24.11.2020 (PresseBox) - Zum 1. Januar 2021 endet die befristete Umsatzsteuersenkung aus dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz. Unternehmer sollten vor allem bei Rechnungstellung mit Anzahlungen, Teilleistungen und Gutscheinen achtgeben. Das und was vor allem auf die Gastronomie zukommt,
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