Karlsruhe (dpa) - Der Umgang mit dem eigenen Kind nach Trennung oder Scheidung darf nicht an Zahlungen an den Partner geknüpft und dadurch erzwungen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bezeichnete ein solches Vorgehen als sittenwidrig und hob eine Entscheidung der Vorinstanz auf. Verhandelt wurde […] mehr

Kommentare

1hichs27. Februar 2024
Meist ist der Umgang mit Kind ja an Geldzahlungen geknüpft.