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Das ist nicht ganz richtig, diese gesetzliche Obergrenze gibt es bisher sehr wohl – innerhalb von 24 Wochen darf die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Arbeitstag nicht überschritten werden, und genau das soll jetzt geändert werden - mit nicht absehbaren Folgen, was die AZ-Belastung anbetrifft. Ansonsten, wie ich ja auch schon dargestellt habe, gibt es diese Flexibilität, die jetzt als Begründung angeführt wird schon längst, wie du ja auch sagst.