Köln (dts) - Die überwiegende Mehrheit der Bundesbürger hat sich für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland ausgesprochen. 83 Prozent sind für die Einführung eines bundeseinheitlichen und branchenübergreifenden Mindestlohns, wie eine repräsentative Forsa-Umfrage für "RTL […] mehr

Kommentare

8Perlini14. August 2013
@3 Steuergelder. Gehst du davon aus, dass bei der Einführung des Mindestlohns für all diejenigen, die mehr als diesen verdienen, die Abgabenlast sinkt? Ich nicht. Zumindest nicht in dem Verhältnis, wie die Preise infolge des Mindestlohns steigen und die Reallohnentwicklung stagniert oder gar sinkt. @6 Nö, dass System beruht wie seit jeher auf Gewinner und Verlierern. Durch die Globalisierung ist der Konkurrenzdruck nur größer. Gewinndeckulung ist aus dem selben Grund unrealistisch.
7dubberle14. August 2013
@3 : Das Bundesverfassungsgericht hätte gute Gründe zu Urteilen, daß es menschenunwürdig ist, wenn man bei maximal zulässiger Arbeitszeit nicht einmal das Existenzminimum erwirtschaftet und auf Hilfen durch die Gemeinschaft angewiesen ist. Ein derart geringer Lohn würde ja auch implizieren, daß die Arbeit so gut wie nichts wert ist. Man muß bedenken: Es ist ja genügend Geld da, es ist nur schlecht verteilt.
6k4861214. August 2013
@3 deine Aussage folgend,bedeutet das, das dieses System versagt und zwar auf ganzer Linie.In Wirklichkeit muß man "nur" zur "sozialen Markwirtschaft" zurückkommen und zwar mit "Firmeninhabern",die soziale Verantwortung übernehmen.Ansonsten gibt es nur einen Ausweg ;-) mindest Lohn bei gleichzeitiger Gewinndeckelung per Gesetz....
5Folkman14. August 2013
@4 : genau auf den Punkt getroffen. Dass das allesamt Steuergelder sind, wird leider sehr gern vergessen...
4k8518614. August 2013
@3 : Schonmal überlegt, wovon das Aufstocken bezahlt wird?
3Perlini14. August 2013
@1 Nicht die FDP-Anhänger müssen den Mindestlohn finanzieren, sondern alle Konsumenten und auch Angestellten durch höhere Preise und geringere Löhne bzw. Lohnsteigerung. Und wenn daraus ein geringerer Gewinn bzw. Umsatz resultiert, dann "zahlen" wir auch mit einem Arbeitsplatzverlust. @2 Die Definition des Existenzminimus ist doch aber nicht an den Lohn gekoppelt, oder? Es besteht ja noch die Möglichkeit des Aufstockens. Glaube also kaum, dass Niedriglöhne verfassungswidrig sind.
2dubberle14. August 2013
Unser Rechtssystem definiert ein Existenzminimum. Mit weniger kann man nicht leben. Unser Rechtssystem definiert die maximal zulässige Anzahl Arbeitsstunden für nicht-leitende Angestellte. Will man den Effekt des "working poor" vermeiden, muß der Mindestlohn so bemessen sein, daß bei maximal zulässger Arbeitszeit wenigstens das Existenzminimum rausspringt. Alles darunter müßte vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft werden, weil es nicht menschenwürdig ist.
1k8518614. August 2013
Die FDP-Anhänger müssen den Mindestlohn ja auch vermutlich finanzieren. Und wenn sie ihn dann auf die Produkte oder Dienstleistungen umlegen, erwarten sie weniger Umsatz und Gewinnrückgang. Und dann können sie nicht mehr 3mal im Jahr in Urlaub fliegen und auch nur noch 2 neue PKW pro Jahr kaufen...