Berlin (dpa) - Mehr als jeder vierte Befragte (29 Prozent) hält es einer Umfrage zufolge für gerechtfertigt, unbewaffnete Flüchtlinge mit Waffengewalt am Grenzübertritt zu hindern. Für nicht gerechtfertigt halten dies 57 Prozent, keine Angaben machten 14 Prozent. Dies zeigt eine Befragung des […] mehr

Kommentare

63illed108. Februar 2016
für euch gibts nur eine lausige 0
622fastHunter07. Februar 2016
Ich kaufe ein "o".
61illed107. Februar 2016
als0 ist jeder vierte sch0n ein bes0rgter Bürger? W0w Armes Deutschland..am besten man lässt auf die AFD Mitglieder schießen 0der die geben sich selbst die Kugel.
60Han.Scha07. Februar 2016
@59 : Denk an Benno Ohnesorg!
592fastHunter07. Februar 2016
@57 : Interessant. Bei Dir gibt es also nur Todschießen oder hilflose Polizei. Da frage ich mich ernsthaft, wie die Polizei bei Demos gegen Ausschreitungen bisher vorgehen konte, ohne dass es Tote gab. Ein Mysterium sonders gleichen... Es ist schon extrem verwunderlich, dass noch kein steinewerfender Nazi oder Links-Autonomer erschossen wurde, was? Oh, hab ich jetzt Dein Weltbild zerstört? Verzeihung! *räusper* Wir brauchen mehr schießwütige Cops und mehr Waffen! Besser?
58Photon07. Februar 2016
@56 : Du, ich schreibe hier nicht wegen Minus- oder Plusbewertungen, sondern ich vertrete hier nur meine Meinung. Weil sich die DDR als Vertreter des Warschauer Paktes offiziell im (kalten) Krieg mit der NATO befand, also war jeder Flüchtling ein Deserteur und Verräter. Damit war der Schießbefehl auch legitimiert. Und ja, wer zu DDR-Zeiten zu den Grenztruppen gegangen ist, dem war auch klar, dass er auf alles schießen musste, was über die Mauer springen oder durch das Wasser paddeln wollte.
57Photon07. Februar 2016
@53 : Ja, wenn das die offizielle Auslegung des Gesetzestextes sein sollte, dann brauchen wir natürlich auch keine Grenzzäune und keinen Grenzschutz. Dann reicht ja das Schild "DEUTSCHLAND - viel Spaß" auf der grünen Wiese. Nur wie gesagt - dann brauchen wir auch keine Diskussionen mehr über Kontingente, Obergrenzen oder überhaupt Kontrolle, weil völlig sinnlos. Dann müssen wir nur noch zusehen, wie wir irgendwie die Innere Sicherheit wieder gewährleisten können und Petry hatte unrecht.
56flowII07. Februar 2016
also implizierst du den schiessbefehl an berufsgruppen ... daher ist dieser an der ddr/brd auch gerechtfertigt? ... na dann mach dich mal auf minuse gefasst
55Han.Scha07. Februar 2016
@48 etc: Deutscher Soldat wird man freiwillig, zum Hindukusch geht man noch freiwilliger. Wer ins Wasser gehen will, sollte sich vorher überlegen, ob er schwimmen kann. Das hat mit meiner und Deiner Einstellung zum Schießen oder gar Töten überhaupt nichts zu tun. In unserer Gesellschaft gibt es nun mal verschiedene Berufe. In diesem Beruf, für den man auch bezahlt wird, kann man sich nicht nur die "Rosinen" herauspicken. Leider wiederholen sich die Argumente und es wird mir hier langweilig.
54Photon07. Februar 2016
@52 : Ja, ich bin auch kein Pilot, aber rege mich trotzdem darüber auf, wenn der das Ding mehr in die Landebahn rammt als aufsetzt. Ich rege mich auch über den Busfahrer auf, wenn der mich in der Kurve quer durch den Bus fliegen lässt, ohne selbst Busfahrer zu sein. Na und? Jeder Job hat sein Berufsbild. Man entscheidet sich dafür oder dagegen mit allen Konsquenzen. Und so weit mich es angeht, habe mich dagegen entschieden, auf Leute zu schießen, nur weil es mir jemand befiehlt. Und?
532fastHunter07. Februar 2016
@45 : Und genau das ist eben nicht verhältnismäßig und daher nicht vom Gesetz gedeckt. Weder Leib und Leben des Polizisten, noch anderer war in der Situation in Gefahr, da der Nazi nur Sprühfarbe in der Hand hatte. Der Polizist hatte zu jeder Zeit die Möglichkeit einfach aus dem Weg zu gehen. Die gerade zu begehende Straftat rechtfertig es einfach nicht. Wie oft soll man das hier noch aufmalen, damit es die Gesetzesverdreher endlich raffen?
52flowII07. Februar 2016
na genau das moniere ich ja .... selbst nicht mental/koerperlich in einem kampf vertreten aber auf der couch grosse toene sprechen ..(wenigstens trauen sich die xxgida da raus, obwohl die ja in meinen augen was voellig falsches vertreten)
51Photon07. Februar 2016
@46 : eine trägt. Wenn man nicht (auf Befehl) schießen will, dann ist man in dem Job falsch. Deswegen habe ich einen anderen Job. Andere sind dahingehend weniger sensibel und machen dann diese Jobs. Deswegen stellt sich für mich gar nicht die Frage, ob ICH schießen würde oder nicht. Aber Polizist zu sein ist nunmal mehr als nur Kaffee saufen und Soldat mehr als PingPong spielen, wenn man nicht gerade KZH ist...
50Photon07. Februar 2016
@46 : Das sind doch 2 völlig verschiedene Dinge. Das eine ist die (gesetzliche) Legitimation zum Schießen. Die andere ist eine menschliche Komponente. Ich habe mich bewusst dazu entschieden, nicht Soldat, Polizist, Feuerwehrmann, Notarzt oder Altenpfleger zu werden. Weil ich der Ansicht bin, dass ich das nicht mit MEINEM Gewissen oder meiner Psyche vereinbaren könnte oder möchte. Dass man als Träger einer Dienstwaffe die womöglich auch mal einsetzen muss, sollte doch wohl jedem klar sein, der so
49tastenkoenig07. Februar 2016
Die GdP zum Thema: <link>
48flowII07. Februar 2016
hm.. ich kenn jemand persoenlich, der "deutschland am hindukusch" verteidigt hat und auf seiner scorecard 12 steht. der typ ist sowas von fertig(truppenaerztlich betreut) obwohl er ja mit 1500-1800m eher aus der ferne gewirkt hat. stell dir mal vor, da steht keiner 10m(effektiv kannst du mit einer pistole nicht wirken) als "ziel" vor dir vor(die kranken sollte man ja danach auch abholen)
47Han.Scha07. Februar 2016
@46 : Ich lese aus Deinem Text, dass auch Du anscheinend denTruppenarzt brauchst. Wenn jemand das Schießen nicht verträgt, das bei der Grenzsicherung erst ein letztes Mittel ist und hoffentlich nicht angewendet werden muss, dann muss er einen anderen Beruf wählen. Wem es in der Küche zu heiß ist, darf nicht Koch/Köchin werden.
46flowII07. Februar 2016
hast du gedient? ja, und auf jemanden schiessen duerfen?ja und die geister verfolgen dich nicht?ja na da wuerd ich ja mal den truppenarzt anrufen, wenn du so krank bist
45Photon07. Februar 2016
@40 : Nazi, Döner, Pegida, Brandstiftung *lol* Was geht bloß in Deiner Rübe vor? Na egal. Ich antworte mal trotzdem: Der Polizist stellt sich ihm in den Weg. Er spricht ihm Platzverbot aus. Er zieht seine Dienstwaffe, verstärkt die Drohung mit "oder ich schieße". Er feuert einen Warnschuss in die Luft ab. Er schießt auf ein Bein. Er schießt auf das andere Bein. Er schießt auf den Oberkörper. Er schießt in den Kopf. Er stellt fest, dass der Nazi der Terminator und nicht zu stoppe ist und rennt weg
44Photon07. Februar 2016
@43 : Wenn man eine Grenze nur durch Fuchteln und Fauchen verteidigen darf, dann kann man auch ein Schild auf die grüne Wiese stellen mit dem Hinweis, dass hier irgendein Land anfängt. Ach warte mal, so ist es ja derzeit. Falls es tatsächlich so ist, dass der Gesetzestext anders angewendet wird als geschrieben und @37 recht hat, dann brauchen wir uns gar keine Gedanken über Kontingente, Obergrenzen oder sonstwas machen, weil es ohnehin niemand konsequent durchsetzen kann...
43mesca07. Februar 2016
Wenn ich das alles so lese wird mir schlecht, da kriegt der Satz "denk ich an Deutschland in der Nacht....." eine ganz neue Bedeutung. Nur weiss ich nicht, was ich mehr fürchten soll: Das was uns u. U. zu überrollen droht oder meine eigenen Landsleute, die auf dem besten Weg sind, unseren Rechtsstaat samt Demokratie in die Wupper (oder die Donau, egal) zu kippen. Wo fängt das an und wo wird es aufhören? Erst schiessen wir auf Grenzverletzer - wie geht es weiter und wo endet sowas?
422fastHunter06. Februar 2016
@41 : Doch. Und zwar die "Kleinigkeit", dass es völlig falsch ist. Aber Gesetzesbruch scheint bei Euch ja o.k. zu sein, solange es nicht "die da oben" machen, gell?
41MichellesDreams06. Februar 2016
@32 Sehr schön erklärt, dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
402fastHunter06. Februar 2016
@37 : Mal ein Gegenbeispiel: Ein Nazi, der sich gerade nen Döner gönnte, nachdem er von ner Pegida-Demo kam, will jetzt ein Flüchtlingsheim beschmieren. Ein Polizist stellt sich ihm in den Weg, um diese STRAFTAT zu vereiteln. Ab wann darf der Polizist den Nazi erschießen?
392fastHunter06. Februar 2016
@37 : Nein darf er nicht. Er darf nur schießen, wenn Leib und Leben bedroht wird. Ein Grenzübertritt ist aber keine solche Bedrohung. Hier geht es nach wie vor um Grenzsicherung und nicht auf einen Angriff auf ein Menschenleben. Offenbar scheinen das hier viele Petry-Relativierer zu vergessen.
38flowII06. Februar 2016
alter ... wenn es ein so bedrohungsszenarium gibt, dann meld dich doch freiwillig und mach deine aga,ega,sga erneut!! dann gibs auch wieder eine sollstaerke, mit der von der "luegen"angeben kann
37Photon06. Februar 2016
@35 : Also wenn ein paar hundert oder tausend Menschen gewaltsam eine Grenzanlage (sofern vorhanden!) stürmen, dann darf der Polizist schon aus Selbstschutzgründen schießen. Was er nicht darf (und das ist auch nicht legitimiert) ist, wenn sich die Flüchtlinge einen Tunnel graben, am Ende des Tunnels zu warten, um ihnen die Rübe von den Schultern zu ballern. Aber das sind 2 völlig unterschiedliche Sachverhalte. Aber warten wir ab, bis wir wieder einen BGS haben, was der für Rechte bekommt...
36flowII06. Februar 2016
@23 sicherungsschuetzen sagt dir was?!? meiner ist so kaputt, weil er auf bewaffnete aus der entfernung geschossen hat... was soll das denn one2one werden?!?
35Hannah06. Februar 2016
Oder hier: <link> Zitat: Der Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge, die sozusagen unser Land „stürmen“ und nicht anders an der möglicherweise illegalen Einreise mehr gehindert werden können, wäre also nach dem Gesetz gerade nicht legitimiert.
34Hannah06. Februar 2016
@32 : Du verstehst das immer noch nicht? Nicht jede Straftat rechtfertigt einen Schuss. Sonst dürfte man dem Ladendieb hinterherschießen oder jemanden, der dich gerade beleidigt (und partout damit nicht aufhört), in den Fuß schießen. Lies doch einfach mal, wie die Rechtslage ist: <link>
33Photon06. Februar 2016
@29 hindern war und letztlich ist somit der Einsatz der Schusswaffen LEGITIM. Herrje. Dass man es der Petry nun anders auslegt, ist mir völlig klar. Aber sie sagt doch nur, was notgedrungen irgendwann passieren muss. Wir können nicht unbegrenzt Leute aufnehmen, aber niemand will abgewiesen werden. Gibt es erstmal wieder Grenzen, einen BGS und noch mehr Ansturm, wird es irgendwann auch solche Szenen geben. Leider, aber unabänderlich.
32Photon06. Februar 2016
@29 : Habe ich doch gelesen, Herrgott. Aber da steht doch nichts anderes, als ich die ganze Zeit sage: Sie am Begehen einer Straftat zu hindern oder eine Flucht zu verhindern. Wer sich GEWALTSAM Zutritt zu einem Land verschaffen will, begeht eine STRAFTAT. Das heißt nicht, dass jetzt Tag und Nacht Sniper in den Bäumen hocken, aber ein Schuss auf die Beine ist SCHUSSWAFFENGEBRAUCH. Das heißt, dass er trotz Androhung von Gewalt, sämtlichen nicht-lethalen Mitteln nicht am Begehen dieser Straftat zu
31flowII06. Februar 2016
dich ueberlaufen menschen ... auweia jetzt ... ueberleg mal ... "clickst mal dumm, duemmer, afd .." ne scherz beiseite, noch glaub ich an dich
30deBlocki06. Februar 2016
@21 Schusswaffengebrauch in letzter Instanz zur Sicherung der eigenen Grenzen geht für dich mit Erschießen einher?
292fastHunter06. Februar 2016
@27 : Weil Du nur den einen Paragraphen liest ist klar, dass Deine Sichtweise auf die Gesetzeslage extrem beschränkt ist. Lies doch ENDLICH mal, was die Polizei dazu zu sagen hat: <link>
28flowII06. Februar 2016
hm ... wir werden ueberlaufen!! scheissendreck. unsere menschlichkeit oder unser reichtum <--merkposten wenn ihr heute abend schlafen geht
27Photon06. Februar 2016
@26 : Ja, die Mutti mit Kind, die sich heldenhaft vor laufenden Kameras durch den Stacheldraht kämpft. Sag mal, wer konsumiert wohl von uns beiden Informationen, die auf die Nase passen? Von einer BESONDEREN SCHWERE kann ich NIRGENDS was im Gesetz lesen. Ich lese da nur was von "als letztes Mittel". Man hat gerufen, gedroht, mit Wasser bespritzt, mit Gummi beschossen, verprügelt und von Hunden hetzen lassen. Wer die "Prüfungen" bestanden hat, darf also rein?
262fastHunter06. Februar 2016
@25 : Es ist eben nicht legitim. Wie hier schon MEHRFACH gesagt wurde, muss die besondere schwere der Tat, bzw. das UNMITTELBARE Vereiteln einer Gwaltat gegeben sein. Wenn da eine Mutti mit Kind sich nicht vom Wasserwerfer und Gummiknüppel aufhalten lässt, ist das eben nicht der Fall, ergo auch keine Schusswaffe. Das wurde ausreichend in den Medien kommuniziert. Konsumiere also auch mal Informationen, die nicht nur auf Deine Nase passen!
25Photon06. Februar 2016
@23 : Von besonderer Schwere ist keine Rede. Der Gebrauch der Schusswaffe ist als "letztes Mittel" legitim. @24 : Klar, wenn es keine Grenzanlagen gibt, eine Grenze (besonders in der Nacht) nicht als solche erkennbar ist, dann ist der Einsatz von Schusswaffen unter keinen Umständen zu rechtfertigen. Werden Grenzanlagen zerstört oder manipuliert, sehr wohl. Ist denn nicht ein Grenzzaun im Gespräch? Als Antwort auf Deine Frage: Keine Ahnung, müsste ich raten.
242fastHunter06. Februar 2016
@22 : Nein, da keine Menschenleben bedroht sind. Beim Übertreten der grünen Grenzen wird zudem auch keine Sache beschädigt. Das hat alles die Polizei nach dem Sprechdurchfall von Frau Petry lang und breit erklärt. Naher nochmal meine Frage: Kennst Du Dich besser mit der Anwendung geltenden Rechts aus, oder unsere Exekutive?
23flowII06. Februar 2016
strafttat ja ... besondere schwere holst du woher?!?
22Photon06. Februar 2016
@21 : Ok, also wer Flüchtling ist und wer nicht, lässt sich derzeit nicht an der Grenze feststellen. Eine unerlaubte Einreise ist nach §14 Aufenthaltsgesetz eine Straftat. Eine Beschädigung (worunter auch Niederreißen oder Manipulation zählt) von Grenzanlagen ist mindestens (qualifizierte) Sachbeschädigung und Landesfriedensbruch, also auch Straftaten. Wenn nun also eine Gruppe Menschen nicht anders am Begehen dieser Straftaten gehindert werden kann, darf die Schusswaffe zum Einsatz kommen.
212fastHunter06. Februar 2016
@13 : Ein unbeaffneter Flüchling darf eben nicht als letztes Mittel erschossen werden. Das darf er nur, wenn er mit Waffengewalt UNMITTELBAR ein Verbrechen verüben will. Wenn er nur die Grenze überschreitet, wodurch keine Leben gefährdet werden, darf der Gebrauch der Waffe eben nicht als letztes Mittel eingesetzt werden, da es eben nicht im Verhältnis steht. Aber genau das fordern viele und genau das hat Petry auch gemeint.
20flowII06. Februar 2016
@18 ich hab ja nix gegen solche einheiten die non letal wirken koennen aber hochverfuegbarkeit/mobilitaet ist ja in unseren sicherungs- und rettungsorganen aus dem wortschatz weggekuerzt wurden ..
19flowII06. Februar 2016
btw. hat sich mal einer gefragt, was RSUKr eigentlich so macht/machen soll ... mein jetzt nicht, was oeffentlich bekannt ist
18Photon06. Februar 2016
@15 : Völlig ok. Jetzt kommen da an einem Punkt x-tausend Menschen an. Versuchen den Zaun nieder zu reißen. Gummigeschosse, Schlagstöcke etc. halten sie erstmal auf. In der Nacht der nächste Versuch. Diesmal haben sie sich Knüppel aus dem Wald besorgt. Und Steine. Legen Feuer. Gehen geschlossen gegen die Grenzanlagen vor. Wann darf der Grenzbeamte zum Schutz der Grenze und sich selbst seine Waffe einsetzen?
17tastenkoenig06. Februar 2016
Schusswaffengebrauch durch Polizisten ist möglich zum Schutz des eigenen Lebens oder des Lebens Dritter sowie zu Verhinderung der Flucht nach schwersten Straftaten. Ansonsten gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wiegt in anderen Fällen schwerer. Situationen, die also nicht den geringsten direkten Zusammenhang mit der Flüchtlingsfrage haben. Man muss sich also schon fragen, was Petry/Storch mit ihren Aussagen eigentlich bezwecken wollten.
16Han.Scha06. Februar 2016
@14 : Du entwickelst Dich zum Quatschkopf, schade.
15flowII06. Februar 2016
@13 non letal weapons (gummigeschoss, sonic/microwave guns[mal unter roit control googlen, was es da alles schon gibt])... schonmal gehoert? aber sowas kostet geld und ausbildungszeit
14flowII06. Februar 2016
wot (wall of text) und genau das hast du geliefert, wovon ich dich eigentlich abhalten wollte ... das uebertragen von verantwortungen ist jetzt von jedem die entschuldigung, der nicht selber schiessen mus. es ist leicht gesagt, er befuerwortet es aber die anderen sollen das machen...
13Photon06. Februar 2016
@11 : Sie hat gesagt: "...notfalls auch mit Waffengewalt...", was für MICH bedeutet, dass kein anderes legitimes Mittel Wirkung gezeigt hat, also als letzte Alternative (IN DER NOT) auch von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden sollte. Und das ist durch unser Gesetz auch so abgedeckt. Es heißt für mich NICHT, dass Petry jetzt entlang der deutschen Grenze MG-Nester errichten und Nachtsichtgeräte verteilen will. @14 : Genau dafür gibt es aber die Gewaltenteilung in Deutschland.
12Han.Scha06. Februar 2016
@11 : Genau so ist es! Jeder, der dies verschweigt oder anderes behauptet, verdreht im eigentlichen Sinn der Frau Petri das Wort im Mund und führt somit der AfD Anhänger zu. Wer will dies nun wirklich? Sind es CDU/CSU und SPD, die glauben, bei einer starken AfD einfach als GroKo weiter wursteln zu können?
112fastHunter06. Februar 2016
@3 und @6 : Da liegt Ihr eben falsch. Ja, Schusswaffengebrauch ist laut Gesetz möglich. Solange der Flüchtling bei den Grenzübertritt aber nicht mit Waffengewalt erzwingen will, ist er nicht erlaubt. So ist das Gesetz. Damit wurde Petry nicht das Wort im Mund umgedreht. Die Meinugn der MEnschen hier ist doch, dass beim Grenzübertritt geschossen werden darf. Und das darf er eben nicht, da es nicht verhältnismäßig ist. Oder kennt Ihr euch besser aus als unsere Executive?
10Han.Scha06. Februar 2016
@: Noch klarer: Ja, wenn ich Bundespolizistin wäre und an der Grenze ein Fall vorläge, der den Einsatz meiner Schußwaffe erzwingen würde, dann würde ich auch auf Menschen schießen, um die Einhaltung unserer Gesetze durchzusetzen.
9Han.Scha06. Februar 2016
@5 : Wohin willst Du mich dieser Frage drängen? Ich bin weder Bundespolizistin, Soldatin noch sonst jemand, der eine Waffe führt. Für mich gibt es dieses Problem persönlich überhaupt nicht. Aber ich bin Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland, teile und achte deren Gesetze. Den Waffengebrauch habe ich, wie die meisten meiner Mitbürger/-innen, auf die bewaffneten Organe unseres Staates übertragen. Diese sollen natürlich auch ihre Aufgaben erfüllen oder bei Unvermögen einen anderen Beruf ergreifen.
8Radiergummi06. Februar 2016
Das Personal, das zusätzlich zur "Grenzsicherung" eingesetzt werden müsste, wäre bei der Registrierung und Betreuung, sowie Bearbeitung der Asylanträge mit Sicherheit besser eingesetzt.
7Radiergummi06. Februar 2016
Dieses ganze "Theater" hilft weder den Flüchtlingen, noch Deutschland.
6Photon06. Februar 2016
@3 ,4 : Genau so ist es! Eigentlich weiß die AfD ganz genau, wie schnell einem das Wort im Munde umgedreht wird. "Alte Hasen" der Politik sind da viel glatter. Schröder zum Beispiel über Merkel: "Ich hätte nicht gesagt: 'Wir schaffen das!', sondern 'Wir können es schaffen, wenn...'". Petry hätte es also vermeiden müssen, das Wort "Schusswaffen" zu gebrauchen und besser sagen sollen: "Mit allen legitimen Mitteln die Grenzen schützen". Das wäre dann ok gewesen, auch wenn es Schusswaffen einschließt.
5flowII06. Februar 2016
bist du persoenlich bereit auf menschen zu schiessen?!? ja oder nein ... und jetzt nicht mit nem wot antworten. ich frage dich
4Han.Scha06. Februar 2016
Unbewaffnete Flüchtlinge können somit von der Bundespolizei "gestellt" und höchstwahrscheinlich ohne jeden Schußwaffengebrauch einer Kontrolle zugeführt werden. Dies ganze Palaver lenkt nur von den wirklichen Problemen ab.
3Han.Scha06. Februar 2016
Die Frage ist polemisierend gestellt. Niemand will auf Flüchtlinge schießen. Dagegen muss eine Grenze effizient gesichert werden. Dazu gehört ein Grenzübertritt für Alle, auch für Flüchtlinge, mit oder ohne Kontrolle an besonderen Stellen. Wer dies nicht beachtet, hat mit Konsequenzen zu rechnen, die entsprechend abgestuft werden (unmittelbarer Zwang). Eine letzte Stufe ist dann der Schußwaffengebrauch. Eine Grenze, die nicht respektiert wird, ist keine Grenze!
22fastHunter06. Februar 2016
Vor allem in den Hirnen derer, die andere Wähler gerne als Schafe bezeichnen. Aber selber denken war im rechten Spektrum noch nie sonderlich erwünscht.
1tastenkoenig06. Februar 2016
Ganz offenbar ist es gelungen, im Hirn vieler Menschen Flüchtlinge untrennbar mit Gefahr zu verknüpfen.