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Man sollte auch berücksichtigen, dass es hierbei um Waffen und Waffenteile geht. Wenn also jemand seine Waffe oder ein wichtiges Teil wie den Lauf abgibt oder dieser vernichtet wird, so kann es auch zu Fehlern sowohl bei der Behörde die das Register führt kommen, als auch z.B. beim Büchsenmacher, der den Lauf ordnungsgemäß vernichtet hat, aber dieses nicht korrekt meldet. Somit können auch Waffen als vermisst gelten, die ordnungsgemäß vernichtet wurden. Menschen machen Fehler.