Berlin (dts) - In der Debatte, ob straffällig gewordene Flüchtlinge auch in Krisengebiete abgeschoben werden sollten, meldet sich nun auch der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Udo di Fabio, zu Wort. In einem Gespräch mit der "Welt am Sonntag" betont di Fabio, dass es rechtlich kaum ...

Kommentare

(5) thrasea · 31. Juli 2016
@4: Für Straftäter und alle, die nachweislich eine schwere Straftat planen, hat unser Staat genügend andere Möglichkeiten als Grundrechte außer Kraft zu setzen und in Kriegsgebiete abzuschieben, wie du es in @1 forderst. Abgesehen davon hat die Erfahrung doch gezeigt, die meisten radikalen Attentäter gar keine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen (siehe Frankreich etc.)
(4) bigbengel · 31. Juli 2016
@2: Dann hoffe ich, daß Du gegebenenfalls Zeit hast Dich darüber zu freuen grundgesetzkonform zu sterben falls irgendwann mal einer neben Dir seinen Sprngstoffgürtel zünden sollte. Und: Warum stellst Du das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Radikalisierten über das der unbeteiligten Bevölkerung?
(3) k484415 · 31. Juli 2016
Aber der Rechtsstaat ist verpflichtet über den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei pro-radikalislamistischen Erdogananhänger nachzudenken, und nicht als Regierungsvertreter bei Bundestagsabstimmungen den Saal zu verlassen (wie bei der Armenien-Resolution)
(2) thrasea · 31. Juli 2016
@1: Kennst du unser Grundgesetz? Artikel 1, Absatz 2: "Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt." Menschenrechte sind Grundrechte, die jedem auf der Welt zustehen. Die kann man nicht verlieren, wie du es forderst.
(1) bigbengel · 31. Juli 2016
Ist es besser wenn dafür hierzulande Unbeteiligten Gefahr für Leib und Leben droht? Wer sich radikalisiert bzw. kriminell ist hat meiner Meinung nach das Recht darauf verloren, nicht in unsichere Gegenden abgeschoben zu werden.
 
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