Berlin (dpa) - Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber stoppt seine Expansion in Deutschland. Das berichtet die «Wirtschaftswoche». Zu Berlin, Hamburg, München, Frankfurt und Düsseldorf kämen vorerst keine weiteren Städte hinzu. Außerdem werde Uber in den Städten, in denen das Unternehmen nur ...

Kommentare

(9) rudiffm · 01. März 2015
Fahrten die über Uber gebucht werden, können nur gewerblich sein. Grund: Es muss sich um mehr als Erstattung der Benzinkosten handeln, denn Uber selbst verlangt eine Provision von den Fahrern. Der Fahrer will auch mehr als seine Benzinkosten erhalten, denn er muss die anderen Kosten (Verschleiß, Steuer und Versicherung) zahlen. Versicherungsrisiko ist vorhanden. Einer verdient immer: Uber, vollkommen egal welche Probleme der Fahrer bekommt.
(8) Perlini · 28. Februar 2015
@3 Das Geschäftsmodel von Uber ist deutlich mehr Taxi denn Mitfahrzentrale.
(7) flowII · 28. Februar 2015
na dann sollte das doch vor antritt der fahrt rechtskraeftig geklaert werden ... die halbe stunde zeit kann man sich ruhig mal nehmen und die vertragsbedingungen(dort mal die datenerfassung) genauer zu studieren ... <link>
(6) Marcoblue · 28. Februar 2015
@5: Das ist richtig. Aber für uber-fahrten gilt das eben gerade nicht. Grundsätzlich habe ich nichts gegen uber, aber die Versicherung sollte vorher geklärt sein. Denn nachher (wenn was passiert ist) ist es zu spät.
(5) Triple-A · 28. Februar 2015
@4 das ist so nicht ganz richtig - wenn es sich um "benzinkosten-ersatz/beteiligung" handelt, dann schon, auch ist es von bedeutung welchen zweck die fahrt hatte und welche vereinbarungen vor fahrtantritt getroffen wurden.
(4) Marcoblue · 28. Februar 2015
@3: Nicht bei Gewerblichen fahrten, d.h. wenn du Geld dafür bekommst.
(3) Triple-A · 28. Februar 2015
ist doch toll, wie gut die taxi-lobby gearbeitet hat :-) allerdings hab ich das geschäftsmodell von uber nicht wirklich verstanden - mitfahrgemeinschaften gab es doch schon immer, was ist an uber neu? und das versicherungsargument ist auch schwachsinn - jeder beifahrer/kfz. insasse ist über die kfz. haftpflicht des kfz.halters mitversichert.
(2) k5250 · 28. Februar 2015
@1 klaro alle mit führerschein und auto (nicht rostiger kleinstwagen) sind junkies. ich warte auch noch auf die nachtrichten von den achso vielen uber junkies die ihre gäste totfahren. p.s. bei ca 50% der TAXI fahrer bekomme ich auch bauchschmerzen.
(1) k408300 · 28. Februar 2015
möchte auch nicht von einem privaten Junkie morgens zum Flughafen gefahren werden
 
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