Hamburg (dts) - Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) plädiert dafür, bei der geplanten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes auch eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit vorzunehmen. Das sagte er in der "Bild"-Sendung "Die richtigen Fragen". Er halte es für sinnvoll, "wenn ...

Kommentare

(4) BranVan · 19. April 2021
@1 Das ist in erster Linie Sache der geschäftsinhabenden Person. Die entscheidet und nicht die Politik. Als Einzelhändler würde ich unbare Zahlungen immer bevorzugen,
(3) thrasea · 19. April 2021
@1 Die Antwort kannst du dir leicht selbst geben, wenn du einmal kurz in den Gesetzentwurf zur Änderung des IfSG schaust, der explizit von Tschentscher genannt wird: <link> Abkürzung: Seite 6, (9). Eins kann ich dir vorab schon sagen: Barzahlung oder Kartenzahlung wird dir nicht vorgeschrieben, irgendwie hat das auch nichts mit Grundrechten zu tun.
(2) AS1 · 19. April 2021
@1 Bis auf Art 1 werden alle anderen Grundrechte durch diverse Gesetze tagtäglich eingeschränkt - und das gilt für alle bis auf den genannten. Seine Formulierung ist auch insofern falsch, als dass auch die Versammlungsfreiheit bisher bereits durch das VersammlG eingeschränkt wird.
(1) Moritzo · 19. April 2021
Zitat: "...dass man auch das Versammlungsrecht hier einschränken kann so wie andere Grundrechte" Zitat Ende. Welche anderen Grundrechte meint Herr Tschentscher da? Soll es bei dem schwammigen Ausdruck bleiben? Wird mir am Ende bei Bedarf vorgeschrieben, ob ich mit Bargeld oder Karte zahlen muss? So langsam reicht mir das armselige Politikergeschwafel...
 
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