@3 Ergänzend zu #5: Saudi Arabien erkennt den IStGH nicht an, daher gilt der Strafbefehl da nicht- auch wenn das IStGH durchaus eine Festsetzung und Auslieferung erbitten könnte - nur würde diese Bitte überhört.
@3 Die können sich doch in Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Saudi-Arabien, USA, Russland und anderen Ländern treffen wo der Haftbefehl nicht vollzogen wird.