Hamburg/Missoula (dpa) - Verwandte und Freunde des in den USA getöteten Hamburger Austauschschülers Diren D. haben mit gemischten Gefühlen auf die hohe Strafe für den Täter reagiert. Das Gericht in Missoula im US-Bundesstaat Montana hatte Markus K. zu 70 Jahren Haft verurteilt. Frühestens 2035 kann ...

Kommentare

(45) Beastenjahrn · 15. Februar 2015
Wenn Diren nicht in die Garage gegangen wäre, würde er noch Leben. Deshalb hält sich mein Mitleid in Grenzen. Aber K hat Diren geradezu hingerichtet. Ich verachte das Waffenrecht der USA. K hätte von mir aus Diren anschießen und anschließend an die Polizei übergeben können. Dann hätte Diren 20 Jahre bekommen und gut. Hier wurde ein kaltblütiger Mord begangen. Nichts weiter. Und deshalb 70 Jahre vollkommen okay. Bei uns hätte er lebenslänglich mit (hoffentlich) Sicherheitsverwahrung.
(44) Menslo · 14. Februar 2015
@42 schön das wir uns verstehen :) Leider gibt es hier einige die der Verurteilten Person recht geben und die alleinige Schuld bei dem Todesopfer suchen
(43) tastenkoenig · 14. Februar 2015
Selbst wenn Diren eingebrochen wäre; wenn er mit Diebesgut in der Hand gestorben wäre; wenn er der übelste vorstellbare Typ gewesen wäre: niemand gibt dem Schützen das Recht, ihn dafür hinzurichten. Einem Schützen, der angekündigt hatte, jemanden töten zu wollen. Einzig eine Notwehrsituation hätte den Tod rechtfertigen können. Diese hat das Gericht verneint, diese hat eine Jury aus normalen Bürgern verneint, in einem Land, das mit Waffenbenutzung und Notwehr deutlich laxer umgeht als das unsere.
(42) Kargam · 14. Februar 2015
@41 Ich denke darüber das K bestraft gehört brauchen wir nicht diskutieren, da sind wir uns sicherlich einig. Sicherlich hätte er nur dann schießen dürfen wen unmittelbare Gefahr für ihn oder dritte bestanden hätte, und das war einfach nicht gegeben, soweit ich das anhand der Medienberichte sehen kann. In dem konkreten Fall hätte er Diren stellen und der Polizei übergeben müssen. Hätte Diren ihn dann attackiert, hätte die Geschichte anders ausgesehen, aber so war das einfach nicht gerechtfertigt
(41) Menslo · 14. Februar 2015
@40 ja, davon kannst du auch ausgehen. Jedoch ist es auch eine Möglichkeit das diese Person Schutz sucht, wie wahrscheinlich sie auch sein mag. Dafür eine Person direkt zu erschiessen gehört bestraft und wenn man eine Person mit Absicht in eine solche Situation lockt (ob die Person darauf hätte eingehen müssen ist hierbei eine andere Frage) gehört ebenfalls bestraft.
(40) Kargam · 14. Februar 2015
@39 Wenn einer in meiner Garage rum stiefelt, dann gehe ich durchaus davon aus, das es ein Einbrecher ist, weil es ganz einfach das wahrscheinlichste ist. Allerdings ist es in der Situation unverhältnismäßig direkt zu schießen. Und die Aussage, das Diren versucht hätte an zu greifen halte ich in dem Zusammenhang für eine Schutzbehauptung, da er ja wohl mehr als einmal seine Story geändert hat, wie er gerade gemeint hat, das es am besten passt.
(39) Menslo · 14. Februar 2015
@37 doch ist er. Auch wenn Diren dort hätte einbrechen wollen, der Umstand war dem Schützen nicht bekannt. Es hätte auch sein können dass er verfolgt wurde, oder das er sich nachdem Grund für das Offenstehen der Tür umschauen wollte. Der Täter hat eine Falle gestellt und die Person hingerichtet und dafür ist er schuldig
(38) Kargam · 14. Februar 2015
Na ja, Mr. K gehört meiner Meinung durchaus in Knast, weil das war dann doch jenseits aller Verhältnismäßigkeit. Das war ja so wie ich das sehe, auch das was, Mr. K den Schuldspruch gebracht hat. Ich bin sicherlich der Meinung das Diren da zu großen Teilen mit dran Schuld ist (von daher habe ich da nur wenig Mitleid), aber Selbstjustiz würde ich damit trotzdem nicht rechtfertigen. Selbverteidigung soweit nötig ist in Ordnung, aber Selbstjustiz gehört grundsätzlich hart bestraft.
(37) k299135 · 14. Februar 2015
Versteht ihr alle nicht, dass Diren kein Opfer ist? Er hat sich in fremden Garagen getummelt. Das ist unrecht. Daran gibt's nichts zu rütteln. Deswegen ist Mr. K. noch lange kein Verrückter oder Schwerverbrecher.
(36) k12134 · 14. Februar 2015
Diren ist tot, das kann man leider nicht mehr ändern. Es ist egal, ob er Türke oder ob er dein Sohn gewesen war. Dieser Verrückter hat ja eiskalt den Jungen umgebracht. Deswegen muss er für immer eingesperrt werden, sonst kann er ja morgen noch anderen Garage-Besucher umbringen, wenn er auf Jagen geht.
(35) Kargam · 14. Februar 2015
Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich daneben, das dieser Diren als "armes Opfer" hingestellt wird. Dieser Diren ist da eingebrochen. Punkt. Und da ist es mir auch egal welcher Herkunft er gewesen ist. Hätte er sich benommen wie es sich gehört wäre ihm nie was passiert. Und in einem Land in dem Schusswaffen so ziemlich das normalste der Welt sind, muss man eben auch damit rechnen, das so was bei raus kommt. Von daher hält sich mein Mitleid in Grenzen.
(34) k293295 · 14. Februar 2015
@33:Welche Zeugenaussgen? Welcher Einbruch? Und wobei du bleibst ist völlig wurscht, denn du bist kein Gericht. Gib doch einfach zu, daß du gern sähst, daß "Türken" einfach so ohne Grund abgeschossen werden dürfen, denn genau das kann man aus jedem deiner Kommentare hier bei klamm.de rauslesen. @29: Und du hörst jetzt mal auf, anderen Aussagen zu unterstellen, die sie nie getätigt haben. Auch an dich mal der Hinweis auf Klamms AGB § 7.
(33) k299135 · 14. Februar 2015
@32 Die Zeugenaussagen zu dem Grund, wieso er in dieser Garage war, sind wohl eindeutig. Somit bleibt wenig Raum für Vermutungen. Er hat einen Einbruch begangen und ist dabei erschossen worden. Es hätte vielleicht nicht diese Anzahl an Schüßen sein müßen, aber ich bleibe dabei, dass der Schütze freigesprochen werden muss.
(32) Menslo · 14. Februar 2015
@31 bewiesen ist davon nur, dass er auf fremdem Grundstück unterwegs war. Das er dort stehlen wollte, ist eine Vermutung (wenn auch eine hinreichend begründete). Wäre er jedoch ein Opfer seiner eigenen Taten, würde es weitaus mehr Todesfälle geben, das stimmt also nicht. Er wurde Opfer von den Rache- und Mordphantasien des Verurteilten
(31) k299135 · 14. Februar 2015
@24 Auch Gerichte sind nicht unfehlbar und nur, weil er tot ist, heißt das nicht, dass er nicht eine Straftat begangen hat. Er war auf fremden Grundstücken unterwegs, das ist bewiesen. Er wollte stehlen, auch das ist bewiesen. Also ist er lediglich ein Opfer seiner eigenen Taten.
(30) marines · 14. Februar 2015
@28 Nein hat er noch nie, denn laut ihm sind an dem Ukrainekonflikt die USA dran Schuld.
(29) marines · 14. Februar 2015
Na jetzt reicht´s ja wohl, DEINE Worte sind immer zu den passenden Themen, ALLE Soldaten sind Mörder, ALLE Polizisten sind Mörder, ALLE NSA Mitarbeiter sind MÖRDER. Und bevor du anderen Leuten hier die "Klappe" verbietest, solltest du es lieber unterlassen dich hier zu Äußern wie es dir gerade passt um gut dazustehen.
(28) Wannabe · 14. Februar 2015
@26 Also hast du dir ohne Prozess noch nie ein Urteil gebildet? Nicht im Ukrainekonflikt, nicht, wenn in einem Asylbewerberheim Schmierereien zu finden sind, etc.? Es gibt nun mal nicht zu jedem Sachverhalt ein Prozess. Es wird auch so gut wie nie ein Toter vor Gericht gestellt (Warum auch?). Zudem sollte man der Rechtsprechung nicht blind vertrauen. Man sollte sie akzeptieren, aber es gibt genug Fälle, da sind später Urteile durch neue Beweise revidiert worden
(27) k293295 · 14. Februar 2015
@25: Falsch! Ich kritisiere scharf den Schußwaffengebrauch, wenn ich ihn für unnötig erachte. Mehr nicht. Meine Einblicke in polizeiliche Arbeit und Psyche kannst du nicht nachvollziehen.
(26) k293295 · 14. Februar 2015
@23: JA, man BRAUCHT einen Prozeß! Ich hoffe, du kommst nie in die Situation, wo andere über dich was sagen, was dir dann zum Nachteil gereicht. Ich habe nie behauptet, Diren sei ein Heiliger. Er ist rechtlich gesehen unschuldig und MordOPFER. Alles andere habe ich nicht zu bewerten, kann ich auch nicht, weil ich Diren nicht kenne und erst recht nicht in den USA dabei war. Ich wehre mich aber dagegen, wenn jemand von Laien "schuldig" gesprochen wird, erst recht von den hier Üblichen Verdächtigen
(25) marines · 14. Februar 2015
Hahaha alle mal laut mitlachen, lies doch nochmal deinen letzten Satz, egal in welchen News wo es dir auch gerade passt, beschimpfst du alle Waffenträger (Geldtransporteure, Bodyguards, Polizisten, Zöllner und und und) als Mörder obwohl 99,99% aller von mir aufgezählten Personen dieser Berufsgruppen noch nie einen ERMORDET haben und du kennst nicht einen von denen.
(24) k293295 · 14. Februar 2015
@22: Das ist die Ansicht des Gerichts, das wg. Einbruchs nicht gegen Diren verhandelt hat. Unschuldig bis zum Feststellung des Gegenteils - so will es das Gesetz in den USA wie in Deutschland. Ob dir das nun paßt oder nicht.
(23) Wannabe · 14. Februar 2015
@21 Aber verrennst du dich da nicht gerade? Wieso sollte man einem Toten einen Prozess machen? Noch mal, er war in der Garage und seine Freunde sagen, sie wollten Alkohol stehlen. Brauch man da einen Prozess um die Schuldfrage zu klären? Ich denke du wirst sehr wohl die Tat verurteilen können auch ohne das Diren ein Heiliger war.
(22) k299135 · 14. Februar 2015
@14 Und nur, weil die Garage nicht verschlossen war, ist das Betreten fremden Eigentums kein Einbruch und in Ordnung? Wie verdreht ist diese Ansicht denn bitte?
(21) k293295 · 14. Februar 2015
@19: Und auch du nennst jemanden "Einbrecher", nach dessen Schuld vor noch keinem Gericht gefragt wurde, geschweige denn, daß sie festgestellt worden wäre. Es gibt keine Ermittlungen gegen dich, es gibt keine Anklage gegen dich und erst recht gibt es keinen Prozeß gegen dich. Wie findest du es, wenn jemand, der dich nicht mal kennt, dich öffentlich "Einbrecher", "Mörder", "Volksverhetzer" nennt?
(20) marines · 14. Februar 2015
gen für frei erhältliche Drogen in Deutschland kämpft mag das bei ihm ja vielleicht anders aussehen was man darf und was nicht und in fremder Leute Garagen einsteigen gehört bei den meisten eher nicht dazu.
(19) marines · 14. Februar 2015
Es ist wirklich lustig wie Lord..... versucht hier vehement einen Einbrecher zu verteidigen, aber egal in welchem Thread hier zu diesem Thema hat er noch nicht einmal erklärt wie er dazu steht was ein 17 jähriger Abends in einer fremden Garage (auf Suff-Klautour, durch seine mit rumziehende Gang bestätigt) zu suchen hat. Denn ich als Jungendlicher/junger Erwachsener/Vater bin noch nie in fremder Eigentum (offen/verschlossen) eingestiegen. Aber da er ja auch ganz stark in jeglichen News-Mitteilun
(18) Wannabe · 14. Februar 2015
@16 Für mich ist die Schuldfrage auch nicht so wichtig für das Gerichtsverfahren, denke aber nicht, dass man sagen kann, dass ein Einbruch mit der Absicht des Alkoholdiebstahls keine Straftat ist. Das widerspricht einfach meinem Rechtsverständnis. @17 Also haben die Freunde von Diren, die vorher das Gragen-Hopping zugegeben haben, dies wieder widerrufen? Was soll im Prozess auch übrig bleiben? Da ging es darum, ob Diren gefährlich war und nicht darum, was er in der Garage wollte
(17) k293295 · 14. Februar 2015
@15: Bitte beachte, daß der n-tv-Artikel VOR dem Prozeß entstanden ist und hauptsächlich auf den Angaben von Markus K.s Verteidiger beruht! Im Prozeß ist vonn alledem nicht viel übrig geblieben. Ein ballernder Kiffer ist mir allerdings noch nicht untergekommen. Ist wohl ne amerikanische Spezialität.
(16) Menslo · 14. Februar 2015
@15 die Schuldfrage Direns müsste man in einem weiteren Verfahren klären, welches aus den bekannten Umständen jedoch keinen Sinn macht. Unberührt dessen bleibt es aber fakt, dass der Täter eine Falle gestellt hat. Die Frage, ob da jemand drauf hätte reinfallen müssen, stellt sich dabei nicht. Der Täter hat mit dem Stellen der Falle eine Absicht verfolgt, und diese Absicht wurde mit 70 Jahren geahndet
(15) Wannabe · 14. Februar 2015
@9 Ein Zeuge namens Robby P. hat den Einbruch doch zugegeben? <link> Unabhängig davon ist es für mich als Deutscher dennoch kein Grund für Schusswaffengebrauch, da ich denke, dass man sich im Haus aufhalten sollte und die Polizei alarmieren sollte. Aber eine vom Gericht festgestellte Unschuld zum Thema Einbruch kann ich nirgends finden. Und ich glaube man darf auch aus offenen Garagen keinen Alkohol klauen
(14) k293295 · 14. Februar 2015
@13: Die Garage stand offen, deswegen gab es gegen Diren nicht mal Ermittlungen wg. Einbruchs. Er hat in dieser Situation keinerlei Straftat begangen. Markus K. hat völlig ohne Grund auf Diren geschossen, so hat es das Gericht festgestellt. Eine Jury aus 12 normalen Bürgern hat Markus K. schuldig im Sinne der Anklage gesprochen, eben weil er NICHT "beschützt" hat sondern "auf der Jagd" (Zitat Richter) war. BWay dreht wieder mal die Tatsachen um.
(13) i-ben-i · 14. Februar 2015
@9 ein toter durch schusswaffen ist immer ein verlust. ich kenn mich zwar nicht so gut mit den gesetzen in den usa/missoula aus, aber ich dachte immer dass man dort Privat-Eigentum "beschützen" darf. und fakt ist meines wissens, dass diren in der garage war. was auch immer er dort gemacht hat wurde doch vom gericht nicht eindeutig geklärt, oder? (hab mich nicht intensiv mit dem fall beschäftigt)
(12) k293295 · 13. Februar 2015
Nur für die widerlichen Rassisten ist Direns Herkunft/Abstammung ein Verbrechen. Darum sind Rassisten die größten Verbrecher der Menschheitsgeschichte.
(11) k293295 · 13. Februar 2015
@10: Wenn du dich beleidigt fühlst, steht es dir völlig frei, mich deswegen anzuzeigen. Wenn es sich beweisen läßt, dann beweise es! Wenn du das nicht kannst oder willst, ist es Verleumdung etc. und du machst dich strafbar. Das US-Gericht hat eindeutig geklärt, daß Diren KEIN Verbrecher war. Damit bist du im Unrecht und deine Klappe bleibt vorlaut. Direns Mörder war mehrfach wg. Gewalttaten vorbestraft. Diren dagegen hatte keine Vorstrafen.
(10) k299135 · 13. Februar 2015
@9 Überleg mal, welchen Ton du hier anschlägst! Die "vorlaute Klappe" ist nämlich Beleidigung und somit auch ein Verbrechen! Natürlich lässt es sich beweisen. Nur, weil er nicht verurteilt wurde, ist er noch lange nicht unschuldig. Oder wie würdest du es nennen, wenn ungefragt jemand in deiner Garage hantiert? Überaschungsparty? *pf*
(9) k293295 · 13. Februar 2015
@3: Welcher Beschuldigte? bzw. von WEM beschuldigt? @2,5,8: Du nennst Diren "Einbrecher", "Krimineller" und behauptest, er habe "das Gesetz gebrochen". Kannst du irgendwas davon beweisen? Ist Diren wegen irgendwas davon jemals angeklagt oder gar verurteilt worden? Wenn nicht, dann rate ich dir dringend, deine vorlaute Klappe zu halten, denn du machst dich der Verleumdung schuldig und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener - kurz: du begehst Verbrechen.
(8) k299135 · 13. Februar 2015
@7 In dem Alter ist er in den Staaten noch als Kind zu betragen. Er darf ja nicht mal Alkohol kaufen. Und offensichtlich war er auch noch auf dem geistigen Stande eines Kindes, sonst wäre er nicht auf die Idee gekommen, in einem fremden Land das Gesetz zu brechen und sich in fremden Gebäuden zu tummeln.
(7) tastenkoenig · 13. Februar 2015
@5: Einen 17jährigen darf man also als (Gast-)Eltern nicht unbeaufsichtigt vor die Tür lassen?
(6) aladin25 · 13. Februar 2015
@5: Richtig, mein Fehler.
(5) k299135 · 13. Februar 2015
@3 Gegen die Eltern oder die Gasteltern. Die waren ja schließlich für den Einbrecher verantwortlich, während er in den Staaten weilte. @4 "Einer"?
(4) aladin25 · 13. Februar 2015
@2: Was bist Du denn für einer? Du heißt die Mordgelüste des auf der Lauer liegenden Verbrechers noch gut? Geh mal in Dich und bete zu Gott!
(3) tastenkoenig · 13. Februar 2015
@2: Gegen wen denn? Der Beschuldigte ist tot. Die Umstände sind im Prozess bewertet worden. Der Richter bringt es auf den Punkt: «Sie haben nicht ihr Zuhause beschützt, Sie waren auf der Jagd.»
(2) k299135 · 13. Februar 2015
Ja ja, der "arme" Kriminelle Diren.... Ich würde an Stelle der Familie des Schützen auch einen weiteren Prozess anstreben. Wegen unerlaubten Betretens von fremden Eigentum und Einbruch.
(1) k12134 · 13. Februar 2015
Solcher "John Wayne" muss für immer gesperrt werden. Sehr gefährlich und gnadenlos hat den armen Diren getötet.
 
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