Kassel (dpa) - Eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bei Leichenumbettern kann wie eine Berufskrankheit anerkannt werden. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Der 2. Senat verwies einen entsprechenden Fall zurück an die Vorinstanz. Der Kläger war unter anderem als […] mehr

Kommentare

3jub-jub24. März um 18:21
"Für den im nordhessischen Niestetal ansässigen Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge hatte er jahrelang Weltkriegstote im In- und Ausland exhumiert und identifiziert." Ich habe das auch schon ehrematlich für die Kriegsgräberfürsorge gemacht. Kriegstote aus dem Zweiten Weltkrieg sind Knochen bzw. Skelette und keine Leichen mehr. Leichenumbettung bei erst seit einigen Jahren begrabenen Toten kann wegen der Verwesung wirklich belastend sein. Eine PTBS ist daher in dem vorliegenden Fall fraglich.
2noidea-hh24. März um 17:14
@1 Hast du den Text gelesen und verstanden? Ich denke nicht.
1reimo124. März um 16:53
Die Versicherung weigert sich zu bezahlen. Was für ein Armutszeugnis.