Niedernhall (dpa) - Nach dem Tod eines Zwölfjährigen auf einem Parkplatz im baden-württembergischen Niedernhall herrschen Trauer und Entsetzen - zugleich sind noch viele Fragen offen. Ein 18-Jähriger soll den Jungen am Donnerstagabend in der kleinen Gemeinde im Norden des Bundeslandes nach einem […] mehr

Kommentare

7World4Cats13. September 2025
Der Vorsatz, also die Planung, kann auch beim Einsteigen ins Fz gefasst worden sein. Das gilt es zu beweisen.
6thrasea13. September 2025
Für die Ermittlungen macht das keinen Unterschied. Mordmerkmale werden ggf. im Prozess festgestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es also keine Vorfestlegung, die in irgendeiner Weise relevant wäre.
5nadine211313. September 2025
"...in das Auto des 18-Jährigen gesetzt und der Heranwachsende am Steuer Gas gegeben haben" In meinen Augen war das mit Absicht und heimtückisch, also Mord.
4skloss13. September 2025
@3 mh, aber dann wäre ja immer der Zweifel möglich, weil niemand in Köpfe schauen kann - außer es gibt eigenhändige Unterlagen/Pläne. Wusste ich noch gar nicht, dass da der Unterschied Totschlag/Mord liegt
3galli13. September 2025
@1 ist lt. Stgb totschlag.Mord ist ein geplantesVerbrechen
2campomann13. September 2025
@1 Richtig, volle Absicht und das gegen ein Kind-Kann und darf nur als Mord geahndet werden.
1sumsumsum13. September 2025
wegen totschlag das ist einfach lächerlich wer mit einem auto absichtlich jemanden umfährt ist eindeutig ein mörder