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2 du vergisst, das ein mensch, der nur noch an geräten hängt, doch ohne die gerät längst tot wäre? wenn der patient selbst verfügt hat, dass die geräte bei zeiten abgeschaltet werden sollen, dann soll man dies tun. allerdings verstehe ich jeden angehörign, wenn er die geräte nicht abschalten möchte, sei es um kosten zu sparen, einen schlussstrich zu ziehen oder letztlich dadurch organe zu bekommen! ein zwang darf dort niemals entstehen