Saarbrücken, 22.01.2018 (PresseBox) - Seit der letzten Änderung des Geldwäschegesetzes sind Unternehmen verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister einzutragen und dadurch offen zu legen. Die IHK Saarland rät Unternehmen zu prüfen, ob die Eintragung vollzogen wurde. Das ...

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