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2 Nach Schengen aber genau die richtige Antwort. Eine umfassende und zeitlich nicht begrenzte Grenzkontrolle ist sowohl nach Schengen rechtlich unzulässig, als auch einfach nicht stemmbar. Das mag in der DDR mit ner Mauer noch möglich gewesen sein, aber wie willst Du die ganz Grenze vom südwestlichen Bayern (um Österreich zu inkludieren) über Sachsen, Brandenburg und Meck-Pomm denn sicher? Und das wäre nur die Grenze im Osten.