Berlin (dpa) - Nach dem Tod einer sechsköpfigen Familie in Berlin-Köpenick ermittelt die Polizei jetzt gegen zwei frühere Mieter der Wohnung. Sie räumten in Vernehmungen ein, das Abzugsrohr der zum damaligen Zeitpunkt abgestellten Gastherme vor mehreren Jahren mit Zeitungen verstopft zu haben. Sie ...

Kommentare

(8) Wolf · 28. Juli 2011
Was aus der Meldung nicht hervorgeht, ist das wichtige. In wie weit wurde die Gastherme stillgelegt? Abluftrohr demontiert? Wie lange war der Zustand? Wer hat die Gastherme wieder angeschlossen,in Betrieb genommen? Hatte die Person die nötige Sachkenntnis? War die Frischluftzufuhr ausreichend gegeben? Jetzt zu sagen der Vormieter, der Vermieter oder die Nachmieter haben Schuld lässt sich meiner Meinung nach nicht so klären.
(7) ReneBerlin1 · 28. Juli 2011
Die Vormieter trifft gar keine Schuld = 1.) hätte die Therme vor Inbetriebnahme überprüft werden müssen, 2.) hatten die verstorbenen Mieter sämtliche Fenster zu und die Jalousien unten so dass keine Frischluft in die Wohnung kam, 3.) sind erst nach diesem Unfall die Gasleitungen abgestellt und es wird ein Leck gesucht weil das ganze Haus nach Gas stinkt usw.usw.usw.
(6) Brutus70 · 28. Juli 2011
@5: "Den Vormieter trifft für mich keine Schuld." Wie bitte ??? Also das ist doch wohl klar wie Kloßbrühe das den Vormieter zumindest die ursächliche Schuld trifft, schließlich war der er es der das Abzugsrohr verstopft hat. Und das muß auch strafrechtliche Konsequenzen haben, alles andere wäre eine schallende Ohrfeige ins Gesicht der Opfer bzw. der Hinterbliebenen.
(5) Heiermann · 28. Juli 2011
Die Staats-bezahlten "Diener" sollten mal den Schornsteinfeger wegen Vernachlässigung seiner Pflichten und dadurch verursachter fahrlässiger Tötung in Gewahrsam nehmen. Diese Schornsteinfeger bestehen zwar auf ihrer noch aus dem Kaiserreich stammenden Zusicherung auf Gebietsschutz, erbringen aber immer weniger qualifizierte Leistungen. Allerdings wurde in unserer Wohnung mit Gas-Etagenheizung immer penibel auf Abzug möglichen Kohlenmonoxids geachtet. Den Vormieter trifft für mich keine Schuld.
(4) Werter · 28. Juli 2011
Also eigentlich wird eine Heizung jedes Jahr gewartet. Dazu kommt (muss) jedes Jahr der Schornsteinfeger um die Heizung abnehmen. Wenn eine Heizung in Betrieb genommen wird, müssen die beide die Heizung abnehmen, also haben die Beiden die Hauptschuld..
(3) Mehlwurmle · 28. Juli 2011
Am Ende haben da wohl mehrere Stellen ihren Schuldanteil. Die Vormieter, die eigentlich die Wohnung in vertragsgemäßen Zustand (ohne Verstopfungen!) hätten übergeben müssen. Der Vermieter, der sich vor der Neuvermietung vom vertragsgemäßen Zustand der Wohnung hätte überzeugen müssen. Evtl. der Schornsteinfeger, je nachdem ob er in den Wohnungen selber auch hätte kontrollieren müssen.
(2) Maciste · 28. Juli 2011
hmmm....sind die wirklich schuld? ich meine wenn die Gastherme damals nicht in betrieb war hätte der ordentliche Abzug nicht bei wieder Inbetriebnahme überprüft werden müssen? @1 warst schneller aber ich sehe mein Gedankengang ist der selbe @3 ok,teilschuld vielleicht doch im grunde hätten sie das Zeug wieder rausnehmen müssen. Aber tragisch alle mal will nicht wissen wie die sich jetzt fühlen....
(1) Tronicer · 28. Juli 2011
...."vor mehreren Jahren mit Zeitungen verstopft" - wo bitte bleibt da die Sorgfaltspflicht des Vermieters? Es kann doch nicht sein das eine Gastherme und Schornsteine nur alle 5-10 Jahre geprüft/gewartet werden.
 
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