Karlsruhe/Bochum (dpa) - Nach dem tödlichen Sturz eines dementen Mannes aus dem Fenster eines Pflegeheims verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) heute über Schmerzensgeldansprüche der Witwe. Ihr 1950 geborener Ehemann war im Sommer 2014 aus einem Dachfenster im dritten Obergeschoss der Bochumer […] mehr

Kommentare

4Wawa66631. Januar 2021
Ich dachte immer, die Fenster in solchen Heimen mit dementen Patienten seien gesichert. Finde das unverantwortlich.
3knueppel14. Januar 2021
Ziemlich weit hergeholt...
2suse9914. Januar 2021
50.000 für den Verlust des dementen Ehemannes? Weil ihr was entgangen ist? Da verdient sich ein Rechtsverdreher sein Taschengeld und Madame guckt in die Röhre.
1Grizzlybaer14. Januar 2021
Geldgier kennt keine Grenzen!