Magdeburg (dpa) - Wegen der Folgen eines Hunger- und Durststreiks ist der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt nicht mehr verhandlungsfähig. Das Landgericht Magdeburg hat entschieden, dass ohne den 51-jährigen Mann aus Saudi-Arabien weiterverhandelt wird. Der Angeklagte habe die […] mehr

Kommentare

6Stoer18. Dezember 2025
Ja,die Gesetzgebung ist leider nun mal so starr und steif ausgerichtet..Aber,man muss sich das mal vorstellen: Man ermordet eine Anzahl an Menschen...Gründe hierfür: Religiös,Terror,...wird geschnappt,verurteilt und weil einem das nicht gefällt,tanzt man dem Staat als Gewaltenträger auf der Nase herum und tritt in den Hungerstreik...was erwartet dieses Individuum??? Milde? Gnade? Sein Recht sogar?
5campomann18. Dezember 2025
Und? Last ihn Hungern, ist seine eigene Entscheidung. Irgendwann isst er wieder, oder auch nicht. Spart auch Geld, wenn er kein Essen mehr verbraucht.
4U_w_U18. Dezember 2025
Hungerstreik muss der Staat immer dafür sorgen, dass die Person nicht umkommt, da er in Obhut ist. In dem Fall natürlich nicht für eine gute Idee, aber Alternativlos für den Staat. Ist doch auch praktischer, weniger Widerworte und das Urteil wird dann halt umgesetzt.
3HmHm18. Dezember 2025
Dr. Google hätte mal zu Hause in Saudi Arabien für Frauenrechte kämpfen sollen. Wäre vielleicht nicht für ihn, aber auf jeden Fall für die Opfer das Beste gewesen..
2Sharif18. Dezember 2025
Wenn er krank wäre - von mir aus. Aber wenn er diesen Zustand bewusst selbst herbei führt sollte man auch entsprechend reagieren....
1sonic718. Dezember 2025
ist doch lächerlich. Dieses Monster wird noch gesund gepflegt mit unseren Geldern.