Erfurt - Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, hat sich zurückhaltend zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren geäußert. "Das Verbotsverfahren gegen Parteien ist die Ultima Ratio unserer wehrhaften Demokratie und wird durch das Bundesverfassungsgericht entschieden, wenn ein […] mehr

Kommentare

2Folkman12. Januar 2024
Der Staat sollte auf jeden Fall auf der Hut sein, dass er den Zeitpunkt für ein Verbotsverfahren nicht verpasst. Das Potsdamer Treffen dürfte dafür stichhaltige Argumente geliefert haben...
1Pontius12. Januar 2024
"Spekulationen über mögliche Erfolgsaussichten für das Verfahren verbieten sich für mich als Verfassungsschützer, da unsere Erkenntnisse zu einem wesentlichen Teil Bestandteil des Verbotsantrages sein dürften." Ich lese da ein: Ja, lasst ein Verbotsverfahren starten.