ich bin einer von den sesselpupern, die im falle einer straftat ein zweites mal bestraft werden, man nennt uns beamte.. zur strafe kommt ein dienstrechtliches vergehen, das entsprechend geahndet wird. wenn mir eine straftat unterstellt wird, die ich nicht begangen habe, beantrage ich einen strafantrag gegen mich selbst, um dummem gerede das wasser abzugraben. andernfalls würde mich das ganze dauerhaft verfolgen. @
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abgeordnete, egal in welcher funktion haben immunität.