Erfurt - Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) will gegen die Aberkennung seines Doktorgrades durch die Technische Universität Chemnitz vor Gericht ziehen. Das teilte die Thüringer Staatskanzlei am Mittwoch mit. Voigt kündigte an, Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben, da er die […] mehr

Kommentare

20Pontius29. Januar um 05:44
@16 Actio und Reactio: Die TU entzieht den Doktortitel und Voigt kündigt an ihn nicht mehr zu tragen - Voigt kündigt die Klage an (oder sie ist schon eingegangen) und die TU entscheidet die juristische Prüfung abzuwarten.
19Sonnenwende29. Januar um 00:35
(2) so ist gut, dass das ein Gericht jetzt klärt.
18Sonnenwende29. Januar um 00:34
Sagen wir mal so: Voigt ist kein unbeschriebenes Blatt. Er hatte federführend mit der jungen Union in einer Wahlkampagne Ende der 2000er Jahre Ramelow schwer diffamiert was gerichtlich verboten wurde <link> . Insofern sehe ich das jetzt als eine Art vom Leben gespielte Retourkutsche, und mein Mitgefühl mit Voigt hält sich deutlich in Grenzen. Dennoch darf auch ihm natürlich kein Unrecht geschehen und (2)
17Dr_Feelgood_Jr28. Januar um 23:30
@4 Also ich finde es stets "amüsant", wenn Politiker DER Law-and-order-Partei schlechthin lügen und betrügen. Da kann man schon mal gehässig, böse und gemein sein. Meine Meinung! @2
16thrasea28. Januar um 20:54
Ich muss meinen Kommentar @14 korrigieren. Die dpa hat mehr Infos als der dts-KI-Artikel hier. <link> "Er kann den Doktorgrad laut Angaben der TU führen, bis eine Bestands- oder Rechtskraft der Entscheidung vorliegt. Der Ministerpräsident hatte jedoch bereits angekündigt, auf die Verwendung des Titels vorerst zu verzichten."
15Sonnenwende28. Januar um 20:24
Eine solche Stelle kann auch falsch entscheiden. Voigt wehrt sich gegen die Entscheidung, was sein gutes Recht ist. Was dabei raus kommt werden wir sehen. Aber solange die Überprüfung durch ein Gericht nicht abgeschlossen ist kann man letztendlich gar nichts dazu sagen.
14thrasea28. Januar um 20:18
@13 Die zuständige Stelle, die Technische Universität Chemnitz, hat entschieden. Stand heute ist Voigt nicht mehr berechtigt, den Doktortitel zu führen.
13Foxy0728. Januar um 20:04
wenn man den Artikel richtig liest, könnte man feststellen, das hier noch nichts entgültig entschieden ist
12LoneSurvivor28. Januar um 20:03
@10 Wie ich sagte, nicht per se. Angaben über gefälschte Abschlüsse auf jeden Fall, das positive Formulieren von Schwächen oder die Auslassung unbedeutender Stationen ist im Rahmen der Selbstdarstellung oft zulässig. Es kommt eben auf die Art der Veränderung an. An wen genau denkst du beim Thema geschönter Lebenslauf?
11Pontius28. Januar um 19:32
Die Uni kennt also den Titel ab, weil der Betrug noch nicht bewiesen ist? Interessantes Verständnis muss ich sagen.
10Foxy0728. Januar um 18:43
@9 und da liegt das Problem, der angebliche Betrug ist noch nicht bewiesen und einen Lebenslauf zu schönen um sich eventuell Vorteile zu verschaffen ist Betrug.
9LoneSurvivor28. Januar um 18:18
@7 Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Ich finde nicht, dass man das Erschleichen eines Doktortitels mit dem Schönen eines Lebenslaufs vergleichen kann. Das erste ist Betrug und Diebstahl geistigen Eigentums. Wenn in dem Lebenslauf keine Doktortitel oder andere Auszeichnungen erfunden werden, ist das nun mal legal. Und falls hier Frau Baerbock angeprangert werden soll, sei noch dieser Link erwähnt: <link>
8tastenkoenig28. Januar um 18:03
Wir haben einen Rechtsstaat, daher hat er das Recht, diese Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Das ist gut so. Nichtsdestotrotz ist die Unschuldsvermutung hier nicht relevant. Eine Universität hat ihre eigene Entscheidung revidiert. Das ist kein strafrechtlicher Vorgang und im Moment Lage der Dinge. Voigt darf den Doktorgrad nicht mehr führen, es sei denn, seine Klage hat Erfolg.
7Foxy0728. Januar um 17:55
und von anderen Parteien sind die Leute alle Schäfchen, die fälschen höchst mal Lebensläufe ich finde es schon relevant, er wurde einer Täuschung bezichtig, welche noch nicht bewiesen ist und will gerichtlich gegen vorgehen, somit sollte er auch als unschuldig gelten
6LoneSurvivor28. Januar um 17:33
@2 @4 Das kommt ja nicht von ungefähr. Guck mal, wie oft hier die Unionsparteien mit Dreck am Stecken vertreten sind: <link> Und bei CDU/CSU auch überproportional oft mit Plagiaten: <link> <link>
5Pontius28. Januar um 17:00
Andere sind da natürlich positiv gestimmt, wenn führende Politiker*innen bei der Arbeit sehr unsauber gearbeitet haben...
4Axiom28. Januar um 16:49
@3 Dass es bei Klamm sehr gehässig vor allem gegenüber Politikern von CDU/CSU geht, fällt schon sehr auf.
3tastenkoenig28. Januar um 15:34
Die Unschuldsvermutung ist ein Begriff aus dem Strafrecht. Das kommt hier nicht zum Tragen.
2Foxy0728. Januar um 15:06
ich dacht, bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung, aber bei einigen hier wohl auch nur bestimmte Gruppen, da war sie wieder, die Doppelmoral
1LoneSurvivor28. Januar um 14:56
Mal wieder ein Unionler, der abgekupfert hat?