Weimar - Thüringen darf Bewerber, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen. Das entschied der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Weimar. Demnach ist der Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt, um die ...

Kommentare

(2) thrasea · 26. November um 16:37
Klingt nach einem sinnvollen Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Thüringen. Leider sieht der Verfassungsgerichtshof in Sachsen das anders: <link> Das führt dazu, dass sich in Sachsen Extremisten sammeln und zum Anwalt ausbilden lassen, die in anderen Bundesländern wegen ihrer Gesinnung keine Chance haben.
(1) nonam · 26. November um 16:16
und das jetzt bitte analog für abgeordnete
 
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