Berlin (dts) - Einen Monat nach der Thomas-Cook-Pleite spitzt sich der Streit um die Entschädigung der Kunden zu. In der "Neuen Osnabrücker Zeitung" kündigte die Vorsitzende des Verbandes unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR), Marija Linnhoff, an, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof ...

Kommentare

(12) anddie · 28. Oktober 2019
@10: Danke für die Ausführung, hatte das auf die schnelle gar nicht gefunden. <link> ist in diesem Zusammenhang auch nochmal interessant. Wobei sich dann die Frage stellt, ob der Verband überhaupt klagen darf oder das jeder selber machen muss.
(11) thrasea · 28. Oktober 2019
2/2 – "Sie muss die Beträge der Zahlungen abdecken, die von Reisenden oder in ihrem Namen in Bezug auf Pauschalreisen geleistet wurden, unter Berücksichtigung der Dauer des Zeitraums zwischen den Anzahlungen und endgültigen Zahlungen und der Beendigung der Pauschalreisen sowie der geschätzten Kosten einer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz des Veranstalters." Es ist doch ganz objektiv feststellbar, dass die für Deutschland gesetzlich festgelegte Haftungssumme von 110 Mio € viel zu niedrig ist
(10) thrasea · 28. Oktober 2019
Die entscheidende Fundstelle ist die EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302, Artikel 17: "(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass [...] Reiseveranstalter Sicherheit für die Erstattung aller von Reisenden oder in deren Namen geleisteten Zahlungen leisten, sofern die betreffenden Leistungen infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht erbracht werden. [...] (2) Die Sicherheit gemäß Absatz 1 muss wirksam sein und die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Kosten abdecken." – 1/2
(9) anddie · 28. Oktober 2019
@8: Ich kann mir das sogar sehr gut vorstellen. Wenn in der EU-Richtlinie so eine Einschränkung nicht vorgesehen ist, wieso hat dann der Deutsche Gesetzgeber eine eingebaut. Auf der anderen Seite muss man sich dann noch die Frage stellen, inwiefern die Europäische Kommission im Rahmen der Gesetzgebung da involviert ist und ggf. auch handeln müsste. Soweit ich weiß, müssen manche Gesetze der Kommission ja vorgelegt werden.
(8) tastenkoenig · 28. Oktober 2019
Der Ansatz ist, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie zur Versicherung mangelhaft umgesetzt hat und damit dafür verantwortlich ist, dass die deshalb gedeckelte Versicherungssumme für Pleiten dieser Größenordnung nicht ausreicht. Die Bundesregierung wurde auch weit im Voraus davor gewarnt, dass es bei Thomas Cook absehbar eng werden wird. Das war ja ein offenes Geheimnis. Den Ansatz kann ich schon nachvollziehen, aber ob man daraus wirklich eine Haftungspflicht ableiten kann, weiß ich nicht.
(7) k408300 · 28. Oktober 2019
man kann sich als Pauschalurlauber auch selbst absichern
(6) Mehlwurmle · 28. Oktober 2019
Bei Pleite-Airlines gibt es doch auch keine Staatshaftung. Man sollte eher eine Regelung für die Fälle finden, dass vorrangig soziale Härtefälle entschädigt werden, die sich den Urlaub vom Munde abgespart haben, als Leute die sich locker einen neuen Urlaub leisten können.
(5) gabrielefink · 28. Oktober 2019
Billig, billig, aber bitte mit vollem Schutz und Service! Und dann wundern wenn's so schief geht! Und die Reiseveranstalter? Wenn's gut geht - Profite einstreichen, wenn's daneben geht - den Staat verantwortlich machen! Dafür habe ich überhaupt kein Verständnis!!!
(4) gabrielefink · 28. Oktober 2019
@1 Ich habe mich auch gerade gefragt, warum ich als Steuerzahler jetzt dafür bezahlen soll, dass Urlauber ihre Urlaubsreise nicht billig genug bekommen können und dadurch der Veranstalter pleite geht.
(3) Grizzlybaer · 28. Oktober 2019
@2 Hä, die Einen gehen in Urlaub und die Anderen sollen zahlen?
(2) DJBB · 28. Oktober 2019
@1 wieso nicht? zahlen musste die steueren ja eh, also lieber für was sinnvolles nützen
(1) Grizzlybaer · 28. Oktober 2019
Es wird immer verrückter. Der Staat soll für Urlaubsreisen aufkommen? Das heißt die Steuerzahler subventionieren Urlaub.
 
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