(lifepr) Düsseldorf, 24.02.2017 - ARAG Experten weisen darauf hin, dass Erblasser ein Testament nicht einfach per E-Mail widerrufen können. Zwar ist es grundsätzlich möglich, seinen letzten Willen rückgängig zu machen. Das muss dann allerdings in der gleichen Form geschehen, wie das Erstellen des ...