Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde für ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen als unzulässig abgewiesen. Die beiden Kläger, ein Mann und eine Frau, meinen, dass der Gesetzgeber gegen das Klimaschutzgebot und Freiheitsrechte verstoße, indem er kein […] mehr

Kommentare

3ReinerUnfug17. Januar 2023
Also meine Erfahrung ist, dass, wenn ich 120 - 130 fahre, relativ selten überholt werde, also die meisten Autofahrer eh in fast der gleichen Geschwindigkeit fahren. Warum also für weniger als 5%, die schneller fahren, noch mehr Gesetze und damit auch Kontrollen von den ohnehin schon überlasteten Polizisten?
2lutwin5217. Januar 2023
Ganz abgesehen davon, dass man von der rechten Spur zwischen den LKW immer rauskommt zum Überholen. Man hat ja Zeit. Essen - Ravensburg habe ich auch mehrmals mit hohem Tempo versucht. Es lässt sich kaum eine Stunde herausholen. Vielleicht nachts aber nicht tagsüber. Eine halbe Stunde war das Maximum. Bei 50% mehr Spritverbrauch. Mit einer Tankfüllung ist das kaum machbar. Tanken allein kostet schon 15 Minuten. Ich hab es mit 30 Litern geschafft. Tempolimit bringt sogar sehr viel.
1lutwin5217. Januar 2023
Hm, passt mir nicht, aber nachvollziehbar. Eine Verfassungsklage muss schon fundamental begründet sein. Fest steht, dass ein Tempolimit Sprit spart. Allein aus persönlichen Erfahrungen sind sogar enorme Werte erreichbar wenn man sich an die Empfehlungen hält. Ich fahre seit Jahrzehnten Tempo 100. Ich habe einen ollen 528i auf unter 10 Liter Verbrauch gebracht. Die Strecke Essen Ravensburg mit einer Barchetta mit unter 30 Litern gefahren. Das sind fast Dieselwerte. (2)