(lifepr) Düsseldorf, 25.06.2014 - Telefonische Kundenbefragungen über die Zufriedenheit mit den Leistungen eines Anbieters sind Werbeanrufe im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen ein Unternehmen, das unter anderem ...

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