(pressebox) Karlsruhe, 05.12.2016 - Feiertage und Sonntage – die einen wollen Party machen, die anderen ihre Ruhe haben. Den Sonn- und Feiertag sieht auch der Staat grundsätzlich als Ruhetag an. Die Bundesländer haben aber die Möglichkeit, jeweils Regelungen für den Umgang mit Feiertagen ...