Karlsruhe (dpa) - Mehr als ein Jahr nach dem Fund von Kinderpornos in seiner Wohnung hat der ehemalige SPD-Politiker Jörg Tauss vor Gericht seine Unschuld beteuert. Er räumte zwar den Besitz von einschlägigem Bild- und Videomaterial ein. Schuldig im Sinne der Anklage sei er aber nicht. «Ich wollte ...

Kommentare

(9) spreepirat · 18. Mai 2010
@Nightowl01: normalerweise sollte ein politiker sich mit der materie vertraut machen, bevor er gesetze vom stapel lässt! man wirft dieser spezies ja vor, entscheidungen über vorgänge zu fällen, von denen sie keine ahnung haben - jetzt hat einer das gemacht - wieder falsch (ich weiss nun nicht ob tauss ein päderast ist)...
(8) k131161 · 18. Mai 2010
Mir stellt sich die Frage, warum ein Politiker sich mit so einer Sache befasse muss! Ist das nicht Sache der Polizei oder von Ermittlern? Wenn er wenigstens beweisen könnte dass er mit solche zusammen gearbeitet hat ist es ok. Wenn nicht... Wer weiß ausserdem wem er auf den Schlips getreten hat, der ihn nun fertig macht und eine Staatsanwältin kann sich auch noch profilieren! Und Futter für die Presse was von anderen Theman ablenkt!
(7) Die_Mama · 18. Mai 2010
Wie man es dreht und wendet. Ein Abgeordneter kann keinen dienstlichen Auftrag für Ermittlungen irgendwelcher Art haben, weil das nicht zu seinen Aufgaben gehört und das ist auch gut so. Wo kämen wir hin, wenn jeder das Gesetz brechen könnte und anschließend behauptet, er hätte nur ermitteln wollen? Man kan nur hoffen, das ein Urteil in diesem Sinne ausfällt.
(6) BranVan · 18. Mai 2010
Ich schließe mich @2 an. Entweder ist er ein "Lüstling" und gehört dementsprechend bestraft oder er wollte ermitteln und hat sich viel zu weit ausd dem Fenster gelehnt. Der Fall ist interessant aber gleichzeitig unheimlich schmutzig.
(5) k76936 · 18. Mai 2010
@4 Dann gib das ganze auch richtig wieder : Die im Absatz 5 gemachten Ausnahmen beziehen sich auf die Absätze 2 und 4, da Herr Tauss aber die Bilder auch weitergegeben hat (Absatz 1) kann er sehr wohl strafrechtlich verfolgt werden. Selbst wenn er das ganze als notwendig zur Erfüllung dienstlicher Angelegenheiten angibt, sollte er wenigstens den Auftrag dazu vorlegen können.
(4) k45047 · 18. Mai 2010
@3: Nein, das Recht ist eben NICHT gleich. <link> Absatz 5: Es gibt eine Ausnahme für dienstliche Pflichten. Genau darauf beruft sich Hr. Tauss. Die Staatsanwaltschaft hat beschlossen dass sie das nicht glaubt und öffentlichekeitswirksam ein Verfahren eingeleitet. Nun hat ein Gericht zu prüfen, ob man Hr. Tauss glaubt und er für sich die Ausnahme geltend machen kann. Ich glaube ihm wegen der geringen Menge an Material, die für einen Konsumenten untypisch wäre.
(3) jdmolay · 18. Mai 2010
tja mein freund - besitz und verbreitung - das recht ist für alle gleich. aber dieses tabu-thema bleibt auch ein prima mittel, jamanden politisch mundtot zu machen.schwierig - ich glaube schon , dass es auch manchmal die falschen trifft, aber als berufspolitiker hätte er nicht so naiv sein dürfen - dann wird er halt wegen dummheit verknackt.
(2) EviLForYou · 18. Mai 2010
ich weiß immer noch nicht was ich von ihm halten soll...
(1) pistensau84 · 18. Mai 2010
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