Stuttgart (dpa) - Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen und damit steuerpflichtig. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat die Klage einer Besitzerin eines Massagesalons gegen die Stadt abgewiesen. Laut Richter räumt die Klägerin in ihrem Betrieb «gezielt die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen» […] mehr

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