Sylt (dpa) - Der Sylter Goldschakal, der Dutzende Lämmer auf der Insel getötet hat, darf wieder gejagt werden. Das Verwaltungsgericht hat heute den Eilantrag gegen den Abschuss abgelehnt, wie das Gericht mitteilte. Es liege eine zulässige Ausnahme zum Tötungsverbot vor, hieß es zur Begründung. Die ...

Kommentare

(3) Chris1986 · 19. Juni um 21:48
@2 Einen einzelnen Goldschakal mit der Lebendfalle zu bejagen, steht in Aufwand und Dauer, inkl. dem Risiko weiterer dutzender toter Tiere, halt in keinerlei Verhältnis zur Bejagung mit der Kugel. Der Goldschakal ist nicht vom aussterben bedroht und dazu auch keine heimische Tierart. Ich sehe keinen Grund das Problemtier nicht möglichst schnell und effizient zu entnehmen.
(2) truck676 · 19. Juni um 20:04
"Eine zumutbare Alternative zur Tötung des Tieres - etwa in Form eines Einfangens - sei nicht gegeben." - Keine Fallen? Keine Fänger? Oder ist 'ne Kugel einfach schneller? 🤔
(1) Urxl · 19. Juni um 17:30
Ein Antrag vor Gericht, weil ein Tier geschossen werden soll? Langsam wirds total albern angesichts der vielen tausend Tiere, die täglich zu Essenszwecken geschlachtet werden.
 
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