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4 Ich glaube nicht, das hier zu erwarten ist, das irgendein Richter oder Staatsanwalt ernsthaft unterstellt, das der Fahrer aus Gleichgültigkeit heraus den Eintritt dieses Unfalls in Kauf genommen hat. Und damit ist der Vorsatz schon vom Tisch. Da geht es eher darum, ob es grobe oder einfache Fahrlässigkeit gewesen ist. Das ist evtl. beim Strafmaß relevant. Aber auf jeden Fall ist das für die Versicherung relevant, da bei grober Fahrlässigkeit die Möglichkeit des Regress besteht.