Berlin (dpa) - Nach dem SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin hat der Anwalt des Fahrers der Berliner Staatsanwaltschaft eine erste Stellungnahme vorgelegt. Der Anwalt habe in dem Schreiben «in der Tat bestätigt, dass eine akute gesundheitliche Problematik Ursache des Unfall gewesen sein könnte», ...

Kommentare

(8) quila · 17. September 2019
aber bei fb schreiben viele viel
(7) quila · 17. September 2019
na ab ca 60.wäre das von vorteil und bei menschen mit einer erkrankung auch ein wenig eher.vieleicht hatt er nur vergessen die pille zu nehmen.und hatt dadurch nen anfall gehabt.seine akte werden sie da auch nicht finden.hab bei fb gelesen das da mansch einer was anderes dahinter vermutet da der fahrer kein deutscher gewesen sein soll.
(6) Mehlwurmle · 17. September 2019
@3: Der Unfallfahrer war gerade mal 42, ab welchem Alter willst du denn dann bitte die Fahrtauglichkeit überprüfen lassen? Da der Patient seine Akte wohl nicht freigegeben hat, kann und muss die Polizei eben andere Quellen (Hausdurchsuchung) zur Aufklärung des Sachverhaltes nutzen.
(5) quila · 17. September 2019
schau mal hier rein.<link> jahrelang anfallsfrei war der kann auch mit gut eingestellte epi autofahren.der auslöser für einen anfall können verschiedene faktoren sein.besonders bei den relativ leichten formen.epi ist nicht immer gleich umfallen und extrem krampfen.
(4) Novi · 17. September 2019
@2 in so einem Fall mit 4 Todesopfern, wird die Staatsanwaltschaft schon Auskunft bekommen. Es waren ja auch 2 aus einem anderen Land dabei, wo die Familien sicher Ansprüche stellen werden. <link> Hier der Link wo das alles geregelt. ist.
(3) quila · 17. September 2019
schon mal aus diesem grund wäre es gut das ab einen bestimmten alte die fahrtauglichkeit überprüft werden sollte.
(2) quila · 17. September 2019
1 schon mal was von ärtzlicher schweigepflicht gehöt.kein arzt darf seinen patienten beim amt anschwärzen .ist leider nicht möglichwie du dir das so vorstellst.er kann ihn nur darauf hinweisen das er möglichst kein fahrzeug führen darf.genauso verhält sich das mit patienden die auf btm angewiesen sind.es bestht weder ne meldepflicht noch ist es dem arzt erlaupt das an die behörten weiterzugeben.und selbst in diesem speziellen fall kommt die staatsanwaltschaft nicht so ohne weiteres an die k akte
(1) Allegroman · 17. September 2019
Ich nehme an, mit dem Anfall das ist eine Ausrede. Nicht für umsonst wurde seine Wohung durchsucht. Wenn er Anfälle hat muss er ja in Behandlung sein und Medikamente nehmen. Da gibt es ganz strenge Regeln, wann ein Fahrzeug geführt werden darf.
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News