Washington (dpa) - In der Verfassung der USA ist geregelt, wer Präsident werden kann. Die Person muss gebürtiger Staatsbürger sein, mindestens 35 Jahre alt und für mindestens 14 Jahre in den USA gelebt haben. So weit, so eindeutig. Doch dann gibt es da noch das sogenannte Aufstandsverbot im 14. ...

Kommentare

(6) tastenkoenig · 08. Februar um 19:49
Das Gute ist ja: Trump kann den Richtern eigentlich nichts mehr anhaben. Er mag viele von ihnen ins Amt gebracht haben, aber einmal ernannt sind sie auf Lebenszeit dort Richter und daher weitgehend frei von politischen Zwängen. Bleibt die Frage, ob sie politisch urteilen würden oder sich tatsächlich nur dem Recht verpflichtet fühlen.
(5) Sonnenwende · 08. Februar um 19:43
@1 der Supreme Court hat in seiner aktuellen Zusammensetzung schon einmal gegen Trump entschieden – und seither gab es keine Entscheidung bezüglich seiner Person. Ich hatte damals den Eindruck, dass das schon bis auf einen unabhängige Richter sind. Wir werden sehen.
(2) Uwe230865 · 08. Februar um 10:10
Im Zweifel: "Wir kaufen uns das Präsidentenamt!"
(1) Folkman · 08. Februar um 07:44
Wenn der Supreme Court nicht zu einer republikanischen Marionettentruppe verkommen ist und dort auch nur ein Stück Weitsicht und Verantwortungsbewusstsein vorherrscht, muss er schlicht entscheiden, dass Trump NICHT für das Präsidentenamt geeignet ist...
 
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