Berlin (dpa) - Die zweite große Suche der Berliner Polizei nach der verschwundenen Rebecca ist am Freitag ohne Erfolg geblieben. Erneut durchkämmte eine Hundertschaft Polizisten fast den ganzen Tag ein Waldgebiet bei Kummersdorf, einem Ort 50 Kilometer südöstlich von Berlin. Die Polizei setzte […] mehr

Kommentare

17Dark_Devil09. März 2019
Ich möchte hier keine Meinung abgeben, ob der Typ nun schuldig ist oder die Polizei evt. falsch handelt, nur der ganze Fall zusammen gesehen bis jetzt...da passt irgendwie gar nix zusammen. Dieses Interview mit dem Vater, sorry, aber für mich kam das so rüber, wie wenn er über nen verschwundenen Hund redet, aber nicht über seine Tochter, wo er meint, das sie entführt wurde. Wenn das meine Tochter wäre, würde ich nicht warten über 3 Wochen und dann noch so ruhig darüber reden.
16Dark_Devil09. März 2019
sorry Leute, aber hier geht es darum, das ein Mädel verschwunden ist und nicht um irgendwelche Kosten. Alles bei diesem Fall klingt sehr mysteriös. Alleine schon die Familie, die wissen anscheinend, was der Schwager gemacht hat, wollen es nicht sagen, aber möchten, das die Polizei in eine andere Richtung ermittelt, also das Becky womöglich entführt und irgendwo gefangen gehalten wird. Wenn das so wäre, warum gucken die dann 3 Wochen zu und warten, das der Typ endlich mal was sagt?
15k29329508. März 2019
@14 . Eigentlich sind schon die Polizeistationen angehalten, bei der Anzeigeaufnahme auf das OEG hinzuweisen. Eigentlich.
14Aalpha08. März 2019
@13 klingt gut. Scheint wohl nur nicht so bekannt zu sein. Hoffentlich machen das die Opfer.
13k29329508. März 2019
@12 : Der Staat entschädigt das Opfer - entweder per Einmalzahlung (dann aber wohl nicht 250.000 €) oder per monatlicher Opferrente, die mit KEINER anderen Sozialleistung verrechenbar ist + lebenslange Übernahme aller mit der Tat in Zusammenhang entstehender Therapiekosten. Dafür überlässt es das Opfer dem Staat, den Täter in Regress zu nehmen.
12Aalpha08. März 2019
@11 Kannte ich noch gar nicht. Klingt ersrmal ganz gut, aber was hat das Opfer dann davon, wenn sie den Anspruch auf die Summe abtritt?
11k29329508. März 2019
@10 : Zugunsten des Opfers hätte sich das übers Opferentschädigungsgesetz )OEG) regeln lassen. Beim OEG-Antrag verzichtet das Opfer auf die eigenständige Eintreibung der Entschädigung beim Täter und tritt den Regress an den Staat ab, der stattdessen den Täter finanziell jagt bis ans Ende seiner Tage. Das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Täters liegt dann beim Staat, also beim Steuerzahler.
10Aalpha08. März 2019
@9 Im schlimmsten Fall heißt es dann auch noch "Da ist/war nichts zu holen." Aber der Gerichtsvollzieher will auch erstmal bezahlt werden. Diese Kosten muss das Opfer auch vorerst übernehmen. Das und das was du ansprichst sind die Probleme. Die Lösung kann aber nicht lauten "Tja, dann muss er halt nichts mehr zahlen." Ansporn schaffen. Wenn er raus ist und einen Job hat geht ein prozentualer Anteil des Gehalts gleich weg und an das Opfer.
9k29329508. März 2019
@8 : Das Opfer kann dem Täter für die nächsten 30 Jahre jeden Monat wieder den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken, der den Täter dann bis zur Pfändungsgrenze von ca. 1000 € abräumt. Ob der Täter nach seiner Haftentlassung jemals wieder nen Job kriegt, der ihn über diese Pfändungsgrenze bringt, steht in den Sternen. Als Symbol ist das Urteil zwar gut, aber eben NUR als Symbol. Und der Täter weiß 30 Jahre lang immer, wo sein Opfer gerade wohnt.
8Aalpha08. März 2019
@7 Höchstwahrscheinlich nicht. Er kann ja dennoch in Raten einen Beitrag begleichen.
7k29329508. März 2019
@6 : Ja, der Täter wird das nicht zahlen können. Steht ausdrücklich so im Artikel.
6Aalpha08. März 2019
@5 Das ist eine gute Frage. Solange wir keinen Weltfrieden haben gibt es wichtigere Dinge, daher beantworte ich die Frage mal mit dem gleichen Ansatz wie sich die Kriminellen Gedanken über die Konsequenzen ihres handelns machen: Nach mir die Sintflut/bzw. Was interessiert mich das?! Hier sogar mal ein Präzedenzfall wo es die Justiz auch nicht interessiert: <link>
5k29329508. März 2019
@4 : Ist ja ne nette Idee, aber wovon soll ein Knastologe das zahlen? Jetzt mal völlig unabhängig von diesem speziellen Fall: Wer im Knast sitzt, muss zwar arbeiten, holt damit aber nicht mal die Kosten für seine Einknastung wieder rein. Der Betrieb von Haftanstalten ist enorm teuer.
4Aalpha08. März 2019
@2 Ich bin auch dafür, dass wenn der Täter feststeht die Kosten und der Aufwand ihm in Rechnung gestellt wird! Das sollte generell der Fall sein
3CashKarnickel08. März 2019
@1 Da gebe ich dir absolut Recht...Die ganze Angelegenheit wird immer mysteriöser...
2Dackelmann08. März 2019
Der Vater sagt nicht alles der schwager schweigt und die Steuerzahler zahlen das alles,diese aktion kostet tausende Euro. Die Polizei kräfte werden unnütze durch Land gejagt anstatt sinnvoll für andere Verbrechen Bekämpfungs massnahmen eingesetzt zu werden.
1deBlocki08. März 2019
«Die ganze Nummer hängt mit einer anderen Sache zusammen, die ich aber nicht sagen darf» Das erweckt doch einen ganz suspekten Eindruck für die ganze Familie...