@
8
: Das Opfer kann dem Täter für die nächsten 30 Jahre jeden Monat wieder den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken, der den Täter dann bis zur Pfändungsgrenze von ca. 1000 € abräumt. Ob der Täter nach seiner Haftentlassung jemals wieder nen Job kriegt, der ihn über diese Pfändungsgrenze bringt, steht in den Sternen. Als Symbol ist das Urteil zwar gut, aber eben NUR als Symbol. Und der Täter weiß 30 Jahre lang immer, wo sein Opfer gerade wohnt.