Stuttgart (dpa) - Der sehr harte Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten mit mehr als 100 Verletzen im September 2010 war rechtswidrig. Beim Protest gegen die Baumrodungen im Schlossgarten habe es sich rechtlich gesehen um eine vom Grundgesetz besonders geschützte Versammlung gehandelt, ...

Kommentare

(8) Maibaum · 19. November 2015
Den Mappus sollte man wegschließen und zur Verantwortung ziehen, der hat schließlich den Einsatzbefehl gegeben. Wobei auch blinder Gehorsam der ausführenden Kräfte geahndet werden sollte
(7) Stiltskin · 19. November 2015
Man muss sicher kein Jurist sein, es reicht ein gesundes Gerechtigkeitsempfinden, um den Polizeieinsatz bei 'Stuttgart 21' als rechtswidrig zu empfinden. Neben dem Schadensersatz der jedem Geschädigten zustehen dürfte, hoffe ich, dass die Polizisten die völlig überzogen reagiert haben, auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Man sollte allerdings jetzt nicht den Fehler begehen, Polizisten generell zu 'verurteilen', das wäre unangebracht und völlig überzogen.
(6) raffaela · 19. November 2015
Eine sehr lange Zeit für einen Mann, der durch diese Aktion fast blind ist. Ich hoffe, er bekommt jetzt wenigstens eine angemessene Entschädigung.
(5) Wesie · 19. November 2015
Dass diese Aktion rechtswidrig war, wusste man schon damals. Was für eine lächerliche Erkenntnis? Und? Passiert etwas? Wohl nicht wirklich!
(4) Tommys · 19. November 2015
Sieh an sieh an ... dauerte 5 Jahre diese Erkenntnis was Recht und was nicht Recht war .... immerhin.
(3) HansDampf49 · 18. November 2015
Und Mappus bleibt davon völlig unbehelligt.
(2) k451532 · 18. November 2015
Ich war an diesem schwarzen Donnerstag unter den Demonstranten und ich finde die Entscheidung des Gerichts richtig. Ich habe mit eigenen Augen gesehen wie die Polizei sogar Kinder angegriffen hat und einfach nur versucht hat mit Gewalt die Demonstration zu beenden.
(1) k209850 · 18. November 2015
Wäre es Arbeitsverweigerung wenn Polizisten nicht mehr zu Demonstrationen giengen um sich nicht strafbar zu machen "Ja" aber verständlich
 
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