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2: Erstmal sollte sich die Polizei an ihre Vorschriften halten. Da hatten wir eine angemeldete und genehmigte Schülerdemo. Wenn Staatsbürger (auch minderjährige) von ihrem Demo-Recht gebrauch machen, dürfen BFE-Einheiten nicht aufmarschieren (wegen einschüchterung). Wasserwerfer dürfen nicht auf Köpfe von Personen zielen. Die Aktion war unverhältnismäßig, weil die Fällung nicht dringend war und obendrein durch das EBA nicht genehmigt. Wenn die Polizisten alles richtig machen, dann bin ich dran.