
Tübingen (dts) - Wird ein in Untersuchungshaft einsitzender Tatverdächtiger freigesprochen, dann hat das Gericht meistens nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" entschieden. Die Unschuld gilt selten als erwiesen, hat das Institut für Kriminologie der Universität Tübingen herausgefunden,
[…] mehr